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Aufschlag für Altersbezüge: Welche Beitragszahler Anspruch auf Grundrente haben


Aufschlag für Altersbezüge
Welche Beitragszahler Anspruch auf Grundrente haben

Von dpa
Aktualisiert am 19.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Wer 33 jahre lang Beiträge gezahlt hat und nur eine geringe Rente bezieht, soll künftig einen Aufschlag erhalten.Vergrößern des BildesWer 33 jahre lang Beiträge gezahlt hat und nur eine geringe Rente bezieht, soll künftig einen Aufschlag erhalten. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten sollen ab kommendem Jahr Aufschläge auf ihre Bezüge erhalten. Nach monatelangem Streit brachte die Bundesregierung dafür nun die geplante Grundrente auf den Weg.

Das Bundeskabinett beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf vonArbeitsministerHubertus Heil (SPD). Profitieren sollen all jene mit mindestens 33 Jahren Beitragsleistungen für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege. Im Startjahr 2021 soll die Grundrente die Steuerzahler 1,3 Milliarden Euro kosten.

Bereits im vergangenen Frühjahr hatte Heil Pläne für die Grundrente vorgelegt. Für die Union waren diese aber zu weitgehend. Über Monate stritten und verhandelten die Koalitionspartner über die Pläne. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob es eine Bedürftigkeitsprüfung geben soll. Nun soll zwar nicht geprüft werden, welches Vermögen mögliche Grundrentenbezieher haben. Eine Einkommensprüfung soll aber sicherstellen, dass nur Menschen den Aufschlag erhalten, die ihn auch brauchen.

Den vollen Aufschlag erhält nur, wer als Rentner beim monatlichen Einkommen bei maximal 1250 Euro liegt. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern liegt die Grenze bei 1950 Euro. Einkommen über dieser Grenze sollen auf die Grundrente angerechnet werden.

Im Gesetzespaket zur Grundrente sind auch Regeln enthalten, die Menschen mit besonders geringem Lohn Altersbezüge über derGrundsicherungbringen sollen. So soll es einen Freibetrag in der Grundsicherung von maximal 216 Euro für jene geben, die 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber besonders wenig verdient haben.

Gewerkschaften und Sozialverbände begrüßten, dass die Grundrente nun kommen soll, bezeichneten die Pläne aber als unzureichend. Die Arbeitgeber kritisierten sie als zu wenig zielgenau gegen Altersarmut und zu teuer.

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