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Fristen und Pflichten: Was Sie zu Ihrer Steuererklärung wissen sollten


Fristen und Pflichten
Was Sie zu Ihrer Steuererklärung wissen sollten

Von dpa
25.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Die Steuererklärung auszufüllen, kostet zwar Zeit.Vergrößern des BildesDie Steuererklärung auszufüllen, kostet zwar Zeit. Manche Steuerzahler sind dazu aber verpflichtet - und für viele gibt es am Ende eine Erstattung. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Für die Steuererklärung 2019 gibt es eine klare Abgabefrist: Spätestens am 31. Juli müssen die ausgefüllten Formulare beim Finanzamt abgegeben werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar 2021. Da der letzte Februartag im Jahr 2021 aber auf einen Sonntag fällt, müssen solche Erklärungen spätestens bis zum 1. März 2021, abgegeben werden.

Maßgeblich sind diese Fristen für diejenigen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Eine Pflicht besteht zum Beispiel dann, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt wurden, zum Beispiel aus einer Nebentätigkeit. Auch wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat, muss die Formulare ausfüllen. Als Lohnersatzleistungen gelten zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.

Fristverlängerung ist auf Antrag möglich

Sich mit der Steuererklärung beschäftigen müssen aber auch alle, die nebeneinander mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und ein Partner mit der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder das Paar das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) gewählt hatte, müssen die Formulare ausgefüllt werden. Verpflichtet zur Abgaben der Erklärung sind außerdem Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende.

Wer merkt, dass er die Fristen nicht einhalten kann, sollte sich rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist beim Finanzamt melden. Möglich ist es, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Das kann sich durchaus lohnen, denn für verspätet abgegebene Steuererklärungen kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben - dieser beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.

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