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Grundsteuer beim Verfassungsgericht auf dem Prüfstand: Worum geht es?


Einheitswert auf dem Prüfstand
Was ist die Grundsteuer und welche Folgen hätte eine Reform?

Von dpa, sm

Aktualisiert am 16.01.2018Lesedauer: 3 Min.
Grundsteuer vor Gericht: Bauprojekte in städtischen Randgebieten.Vergrößern des Bildes
Grundsteuer vor Gericht: Bauprojekte in städtischen Randgebieten. (Quelle: Oliver Berg/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute über eine Reform der Grundsteuer verhandelt. Die Verfassungsrichter haben dabei die Einheitswerte infrage gestellt. Doch was ist die Grundsteuer überhaupt und wie wird sie berechnet?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2014 die Vorschriften zur Erhebung der Grundsteuer wegen völlig veralteter Grundstückswerte für verfassungswidrig erklärt und die Frage zu einer gerechten Besteuerung von Grundstücken und Immobilien dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Die Grundsteuer beruht auf Grundstückswerten, die im Westen seit 1964 nicht mehr angepasst wurden und im Osten sogar seit 1935 gelten.

Der Ausgang der in Karlsruhe verhandelten fünf Verfahren hat große Bedeutung für Immobilienbesitzer, Mieter und Kommunen. Bis zu einer Entscheidung dauert es in der Regel mehrere Monate. Die Grundsteuer trifft die Eigentümern und wird an Mieter weitergereicht.

Unverzichtbare Einnahmequelle für Kommunen.

Städte und Gemeinden haben eine schnelle Reform gefordert. Da eine mögliche Neubewertung aller Grundstücke einige Jahre dauern würde, müsse schnell gehandelt werden, so Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

Im Vorfeld der Verhandlungen hat das Bundesfinanzministerium die Karlsruher Richter eindringlich vor einer Abschaffung der Abgabe gewarnt. Mit mehr als zehn Milliarden sei sie eine unverzichtbare Einnahmequelle für die Kommunen, ohne die "wirtschaftliche Verwerfungen" drohen würden. Die Gemeinden dürften "weitgehend nicht in der Lage dazu sein, den Wegfall der Grundsteuer zu kompensieren", warnte das Ministerium laut "Bild".

Was ist die Grundsteuer?

Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Unterschieden werden Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B spülte etwa 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Grundlage ist der Einheitswert des Objekts. Ein je nach Art des Grundstücks oder Gebäudes unterschiedlicher Anteil des Einheitswertes – zum Beispiel für Wohnungen 3,5 von tausend – ist die Grundsteuermesszahl. Bei einem Einheitswert von 10.000 Euro ergäbe sich daraus ein Grundsteuermessbetrag von 35 Euro. Mit dem Hebesatz der Gemeinde wird die jährliche Grundsteuer errechnet. Liegt er bei 500 Prozent, beträgt die Steuer in dem Beispiel 175 Euro.

Was ist der Einheitswert?

Das war der Knackpunkt der Prüfung. Zugrunde gelegt werden für die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland in den westlichen Bundesländern die Werte aus dem Jahr 1964, in den östlichen Bundesländern aus dem Jahr 1935. Eigentlich sollen die Einheitswerte alle sechs Jahre in einer Hauptbewertung neu festgestellt werden (Paragraf 21 Bewertungsgesetz). Das ist jedoch nicht geschehen. Daher kann es sein, dass in einer Stadt für ein neues Haus eine vielfach höhere Grundsteuer fällig wird als für ein altes Haus in vergleichbarer Lage und mit vergleichbarer Größe.

Was hat das Grundgesetz damit zu tun?

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung spätestens ab 2009 für verfassungswidrig. Die Richter sehen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1). Nach einem Beschluss zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht vom 22. April 2014 (II R 16/13) kommt es darauf an, ob es durch den Verzicht auf Hauptfeststellungen zu Wertverzerrungen bei den Einheitswerten innerhalb einer Gemeinde kommt. Die Richter sind überzeugt, dass dies besonders in größeren Städten der Fall ist. Die tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand und auf dem Immobilienmarkt hätten sich nicht in den Einheitswerten niedergeschlagen.

Kommt nun trotzdem eine Reform?

Mit der zu erwartenden Entscheidung wird die Grundsteuer wahrscheinlich reformiert werden. So haben die Länder bereits 2016 einen Gesetzesentwurf zur Änderung der steuerlichen Bewertung von Gebäuden vorgelegt. Demnach würden vor allem Besitzer von älteren Häusern durch Steuerermäßigungen profitieren. Wer einen Neubau besitzt, müsste hingegen höhere Steuern zahlen.

Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, wies zu Beginn der Verhandlung, darauf hin, dass das Gericht, sollte es einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen, entscheiden müsse, wie mit der Zeit bis zu einer Neuregelung und bereits erlassenen Steuerbescheiden umgegangen werden soll. Gesetzgebungsverfahren und Neubewertung der Grundstücke und Immobilien würde mehrere Jahre dauern.

Grundsteuer künftig als Bodensteuer?

Der Deutsche Mieterbund fordert, die Grundsteuer künftig als Bodensteuer zu erheben. Das würde der Spekulation entgegenwirken. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Reformpläne der Bundesländer. Ein Reformvorschlag des Bundesrats war im vergangenen Jahr im Bundestag hängen geblieben. Alle Beteiligten streben an, das Gesamtsteueraufkommen nicht wesentlich zu verändern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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