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BGH-Urteil: Vermieterin rausgetragen - Kündigung unwirksam


BGH-Urteil
Vermieterin rausgetragen - Kündigung unwirksam

Von afp, t-online
Aktualisiert am 04.06.2014Lesedauer: 1 Min.
Weil die Vermieterin das Hausrecht des Mieters verletzte, ist ihre Kündigung unwirksamVergrößern des BildesWeil die Vermieterin das Hausrecht des Mieters verletzte, ist ihre Kündigung unwirksam (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Zu neugierige Vermieter müssen künftig damit rechnen, dass sie von ihren Mietern mit sanfter Gewalt aus Wohnungen und Häusern getragen werden, falls sie gegen deren Willen die Mieträume inspizieren. Dies geht aus einem Urteil hervor, das der Bundesgerichtshof (BGH) nun verkündet hat (Az.: VIII ZR 289/139).

Im aktuellen Fall schützte das Gericht einen handgreiflichen Mieter vor fristloser Kündigung und Räumung des von ihm gemieteten Hauses. Der Beklagte hatte wie vereinbart Besuch von der Vermieterin bekommen, die installierte Rauchmelder in Augenschein nehmen wollte.

Auch andere Zimmer betreten

Bei dieser Gelegenheit betrat die Frau aber gegen den Willen des Mieters auch andere Zimmer. Weil sie das Haus trotz Aufforderung nicht verließ, umfasste der Beklagte sie kurzerhand mit den Armen und trug sie aus dem Haus.

Hausrecht des Mieters verletzt

Die deshalb ausgesprochene Kündigung der Vermieterin ist laut BGH unwirksam. Die Frau trage eine Mitschuld an dem Vorfall, weil sie das Hausrecht ihres Mieters verletzt habe. Der Mann habe die Grenzen erlaubter Notwehr nur so geringfügig überschritten, dass der Hausbesitzern die Fortsetzung des Mietverhältnis zugemutet werden könne.

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