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Tipp für Mieter: Wohnungsübergabe mit Zeugen und Protokoll


Tipp für Mieter
Wohnungsübergabe mit Zeugen und Protokoll

Von dpa
26.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Mieter sollten bei der Übergabe der Wohnung einen Zeugen mitnehmen und ein Protokoll anfertigen.Vergrößern des BildesMieter sollten bei der Übergabe der Wohnung einen Zeugen mitnehmen und ein Protokoll anfertigen. So können sie bereits vorhandene Schäden später besser nachweisen. (Quelle: Jens Schierenbeck./dpa)
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München (dpa/tmn) - Mieter sollten bei der Übergabe der Wohnung einen Zeugen mitnehmen und ein Protokoll anfertigen. Darin müssen sie den Zustand der Wohnung zu Beginn, aber auch am Ende des Mietverhältnisses genau festhalten.

So sind Mieter rechtlich auf der sicheren Seite, informiert der Mieterverein München. Denn dann können Vermieter die Bewohner später nicht für Schäden verantwortlich machen, die Mieter nicht verursacht haben. Beim Auszug sollte man im Protokoll alles festhalten - sogar den Hinweis, dass keine weiteren Schäden seit Mietbeginn hinzugekommen sind.

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