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Immobilienkauf über Makler: Wer bestellt, soll auch Provision zahlen


Immobilienverkäufe
Makler-Provision soll immer der Auftraggeber zahlen

Von t-online
Aktualisiert am 04.07.2014Lesedauer: 1 Min.
Berliner Senat will Maklerrecht reformierenVergrößern des BildesBerliner Senat will Maklerrecht reformieren (Quelle: imago/seeliger)
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Wer einen Makler beauftragt, der soll ihn auch bezahlen. Bisher können Maklergebühren einfach auf Mieter oder Käufer abgewälzt werden. Eine Neuregelung für Vermietungen ist schon beschlossen - das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses soll nach den Willen des Berliner Senats aber auch bei Immobilien-Verkäufen gelten, schreibt "Spiegel Online".

Dazu hat der Berliner Senat eine Bundesinitiative angestoßen. Ziel ist es, Druck auf die Bundesregierung auszuüben und das Maklerrecht unter Führung von CDU-Justizsenator Thomas Heilmann bundesweit zu reformieren. Angelehnt ist der Entwurf an die Gesetzespläne von Bundesjustizminister Heiko Maas, wonach bei Wohnungsvermietungen künftig das Bestellerprinzip greifen soll.

Der Plan sehe des Weiteren vor, dass ein Auftrag künftig stets schriftlich erteilt werden muss. Derzeit reichen oft mündliche Aufträge, heißt es dem Bericht zufolge.

Begrenzung der Honorare in der Diskussion

Außerdem diskutieren die Koalitionäre darüber, die Honorare für Makler zu begrenzen. In diesem Punkt sei allerdings noch keine Einigung erzielt worden. Senatssprecher Richard Meng bestätigte dem Bericht zufolge das Vorhaben. Der Entwurf befinde sich allerdings noch in der Abstimmung.

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