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Miese Tricks der Betrüger: So dreist werden Verbraucher abgezockt


Miese Tricks der Betrüger
So dreist werden Verbraucher abgezockt

t-online.de - Silke Asmußen

18.10.2013Lesedauer: 3 Min.
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Vorsicht ist etwa geboten, wenn angebliche Verbraucherschützer Ihnen am Telefon Schutz vor lästigen Werbeanrufen versprechenVergrößern des Bildes
Vorsicht ist etwa geboten, wenn angebliche Verbraucherschützer Ihnen am Telefon Schutz vor lästigen Werbeanrufen versprechen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Mit immer skrupelloseren Maschen versuchen Betrüger, Verbraucher in Deutschland abzuzocken. Als angebliche Verbraucherschützer, Behördenvertreter oder Rechtsanwälte getarnt, führen sie am Telefon, per Post oder E-Mail arglose Bürger hinters Licht, um ihnen Geld abzuknöpfen. Die echten Verbraucherschutz-Experten hingegen warnen vor diesen Tricks und raten, sich im Zweifelsfall immer an sie oder einen Rechtsberater zu wenden. Wir zeigen, wann Sie unbedingt hellhörig werden sollten.

Falsche Verbraucherschützer

Wie die Verbraucherschutzzentrale Hamburg berichtet, stellten sich die Betrüger am Telefon etwa als Mitarbeiter ihrer Organisation vor und bieten Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung an. Laut den Experten wurde einer Frau beispielsweise ein Anrufblocker offeriert - für stolze 119 Euro.

Da der Anrufer eine Rückrufnummer in Hamburg nannte, schöpfte das Opfer keinen Verdacht und zahlte die verlangte Summe. Das Paket, das die Dame daraufhin erhielt, stammte nach ihren Angaben von einem in der Türkei ansässigen Unternehmen und war leer.

Echte Experten rufen nicht an

Die echten Verbraucherschützer haben mit diesen Machenschaften natürlich nichts zu tun. Sie betonen, dass die Verbraucherzentralen auf keinen Fall bei Verbrauchern anrufen, um ihnen etwas zu verkaufen oder ihre Kontodaten abzufragen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn in Schulden geratenen Bürgern eine Rechnung vom Zentralen Registergericht Cuxhaven ins Haus flattert. Das Gericht verlangt darin laut Information der Hamburger Verbraucherzentrale rund 80 Euro für die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens.

Rechnungen von Fantasie-Gerichten

Der Betrug ist in diesem Fall nicht so leicht zu erkennen: Nach den Angaben sind in dem Schreiben sowohl das Aktenzeichen des Verfahrens als auch das Geburtsjahr des Adressaten korrekt angegeben. Der Brief - oft zu erkennen an inhaltlichen Patzern oder Rechtschreibfehlern - sei jedoch gefälscht, das Cuxhavener Registergericht existiere gar nicht. Und das Konto, auf das das Geld eingezahlt werden soll, laufe bei einer Bank in Bulgarien.

Die Experten empfehlen, auf keinen Fall die geforderte Summe zu zahlen, sondern bei der nächsten Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft eine Betrugsanzeige zu stellen. Der gleiche Rat gilt demnach für Schreiben der "Zentralen Registergerichte" in Kassel und Stade.

Betrüger locken mit Gewinn

Ebenso wenig sollten Verbraucher Gewinnbenachrichtigungen von Rechtsanwälten trauen, in denen ihnen mitgeteilt wird, in einer Verlosung den Hauptpreis von 65.000 Euro gewonnen zu haben. Die Übergabe des Geldes koppeln die Abzocker der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zufolge an eine umgehende Bar-Einzahlung in Höhe von fünf Prozent der Gewinnsumme, also 3500 Euro, auf ein Postbankkonto.

Die Verbraucherschützer entlarven diese Masche: Das Rechtsanwaltsbüro - das etwa Reuter & Koch heißen kann - gebe es nicht, eine Geldübergabe werde erfahrungsgemäß nicht stattfinden. Wer bereits auf den Trick hereingefallen sei, solle unbedingt Anzeige erstatten.

Abofalle für Gewerbetreibende

Mit einer Abofalle sollen indes kleine Unternehmen und Gewerbetreibende ausgenommen werden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt deshalb vor einem kostenpflichtigen Angebot eines Gewerbeeintrags auf der Website "Gewerbeauskunft-Zentrale.de", einer Domain der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH.

Demnach erhalten die Opfer Scheiben mit dem amtlich erscheinenden Titel "gewerbeauskunft-Zentrale.de". Darin werden sie aufgerufen, in einem bereits vorausgefüllten Formular fehlende Daten zu ergänzen, nicht korrekte Daten zu korrigieren und das Formblatt unterschrieben zurückzusenden.

Fast 1000 Euro im Jahr für unnötigen Firmeneintrag

Allerdings ist der Eintrag keineswegs gratis: Pro Monat sollten die Unternehmer nach den Informationen der Verbraucherschützer 39,85 Euro netto an die GWE GmbH entrichten. Und bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von zwei Jahren ergäbe das einen Gesamtbetrag von 956,40 Euro plus Umsatzsteuer - für einen unnötigen Eintrag in einem kaum bekannten Online-Firmenregister.

Betroffene, die aus dem Vertrag heraus wollen, sollten sich darauf berufen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei, weil die Kostenpflicht der Leistung nicht eindeutig ersichtlich war, rät die Verbraucherzentrale. Und schlimmstenfalls rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Inkasso-Büro will für Sex-Anrufe absahnen

Unberechtigt zur Kasse gebeten werden Bürger auch wegen angeblicher Sex-Anrufe. Die Fachleute des Portals "verbraucherschutz.de" berichten von Lockanrufen einer ausländischen Festnetznummer, der nach wenigen Sekunden abgebrochen wird. Wer diese Nummer zurückrufe, lande bei einer teuren Mehrwertnummer ohne Hinweis auf die tatsächlichen Kosten.

In einem Fall waren zum Beispiel einer Frau von einem Inkassobüro namens Euro Inkasso Solutions für eine Telefonsex-Serviceleistung 90 Euro in Rechnung gestellt worden. Da sie nicht reagierte, folgte eine Mahnung, mit der das Unternehmen zugleich 45 Euro mehr für Porto und Bürokosten verlangte. Nach Einschätzung von "verbraucherschutz.de" reagierte die Frau auf Rechnung und Mahnung richtig - nämlich gar nicht.

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