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Gericht entscheidet: Kein Schadenersatz vom Zuckerkartell


126 Millionen Schadenersatz gefordert
Streit um Zuckerkartell – Urteil gefallen

Von dpa
Aktualisiert am 09.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Würfelzucker (Symbolbild): Drei große Zuckerfirmen hatten sich jahrelang abgesprochen.Vergrößern des BildesWürfelzucker (Symbolbild): Drei große Zuckerfirmen hatten sich jahrelang abgesprochen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/picture alliance/Archiv/Illustration/dpa-bilder)
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Weil sie sich beim Verkauf von Zucker abgesprochen haben, mussten drei große deutsche Hersteller Bußgelder zahlen. Brauereien und Gebäckhersteller forderten indes Schadenersatz – allerdings ohne Erfolg.

Das Landgericht Köln hat Klagen mehrerer Molkereien, Gebäckhersteller und Brauereien gegen die großen deutschen Zuckerhersteller Südzucker, Nordzucker sowie Pfeifer & Langen abgewiesen. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.

Die Kläger hatten insgesamt rund 126 Millionen Euro gefordert. Sie sind der Ansicht, wegen Kartellabsprachen der drei Hersteller jahrelang zu viel für den Zucker bezahlt zu haben.

Zuckerfirmen mussten bereits Bußgeld zahlen

Das Bundeskartellamt hatte 2014 gegen die drei Zuckerfirmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 280 Millionen Euro verhängt. Sie hätten ein "Gebietskartell" gegründet, um sich beim Verkauf von Zucker in Deutschland nicht in die Quere zu kommen, hatte das Kartellamt moniert.

Schadenersatz müssen die drei Firmen nach dem Urteil nicht zahlen. Es könne nicht mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die kartellrechtswidrigen Absprachen beim sogenannten Verarbeitungszucker zu erhöhten Preisen geführt haben, entschied die 33. Zivilkammer des Landgerichts.

Unter der damaligen Zuckermarktordnung hätten die drei Hersteller, die zusammen über 80 Prozent des Marktes abdeckten, auch ohne Kartellabsprachen mit einiger Wahrscheinlichkeit auf Wettbewerb verzichtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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