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Saarland führt Werbeverbot für Aktionsware ein – 10.000 Euro Strafe droht


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Saarland führt Werbeverbot für Aktionsware ein

Von dpa, t-online, avr

Aktualisiert am 13.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Werbung im Briefkasten (Symbolbild): Das Saarland erlässt ein Werbeverbot für Aktionsware.
Werbung im Briefkasten (Symbolbild): Das Saarland erlässt ein Werbeverbot für Aktionsware. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
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Gute Werbung kann viele Kunden in die Läden locken. Zu Corona-Zeiten kann das aber ein Problem sein. Das Saarland will darum Werbung für Aktionsprodukte verbieten.

Das Saarland will in der Zeit des Corona-Lockdowns ein Werbeverbot für Produkte einführen, die nicht dem täglichen Bedarf oder der Grundversorgung dienen. Es solle für alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Corona-Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können, hieß es in einer am Freitagabend herausgegebenen Mitteilung des Wirtschaftsministeriums in Saarbrücken.


Diese Firmen sind in der Corona-Krise in Schieflage geraten

Adler-Modemärkte: Die Textilkette hat ihr Insolvenzverfahren Ende August 2021 beendet. Bis zu 500 der insgesamt 3.100 Arbeitsplätze fallen weg, rund 30 Filialen sind von Schließungen betroffen, wie ein Sprecher des neuen Eigentümers Zeitfracht Gruppe am Dienstag sagte. Das Insolvenzverfahren war im Januar beantragt und am 1. Juli eröffnet worden.
Nobiskrug: Die insolvente Rendsburger Traditionswerft Nobiskrug wurde im Juli 2021 von der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) übernommen – und ist damit gerettet. Nahezu alle 300 Arbeitsplätze blieben erhalten, hieß es. Nobiskrug hatte im April diesen Jahres einen Insolvenzantrag gestellt. Die Werft hat unter anderem die "SY A" gebaut (auf dem Bild), die als als einer der größten Luxusjachten der Welt gilt.
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Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sagte dazu in einer Stellungnahme im Saarländischen Rundfunk: "Alles abseits der Lebensmittel und Drogerie – also klassischer Aktionsware – darf nicht mehr beworben werden." Solche Werbung böte Kunden nämlich einen weiteren Anlass, ins Geschäft zu gehen, so Rehlinger weiter.

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Bis zu 10.000 Euro Geldstrafe bei Verstoß

Das Saarland sei das erste Bundesland, das ein solches Werbeverbot beschließen wolle, hieß es weiter. Demnach müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Das Verbot solle im Ministerrat am kommenden Dienstag beschlossen werden, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD). Es werde am 22. Februar in Kraft treten.

Die freiwillige Selbstverpflichtung habe nicht bei allen zu einem Umdenken geführt, begründete Rehlinger das geplante Werbeverbot. Viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürften, haben nach ihren Angaben auch in den vergangenen Tagen nicht auf teils umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet. Das führe nicht nur zu größeren Kundenströmen, es sei auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten. Einzelhändler, die zurzeit geschlossen sind, dürfen im Saarland weiterhin ihr Angebot im Rahmen von Click-and-Collect anbieten und bewerben.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Sr.de: "Saarland führt Werbeverbot für Aktionsware ein"
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