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Pflegebescheid 2024: Änderung bei Regeln zu Pflegeanträgen


Ohne lange Wartezeiten
Neue Regelung für Pflegeanträge

Von dpa
Aktualisiert am 08.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Arzt erklärt einem Patienten die Diagnose.Vergrößern des BildesPflegebegutachtung: Ein neues Gesetz regelt die Frist für die Pflegebegutachtung. (Quelle: Goodboy Picture Company)
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Lange Wartezeiten auf den Pflegebescheid können bei einem verschobenen Termin laut einem neuen Gesetz vermieden werden. Dabei sollten Sie einiges beachten.

Ein Krankenhausaufenthalt kam dazwischen, mit der Folge, dass der vorgesehene Termin zur Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst verschoben werden musste.

Dabei läuft die Uhr: Denn die Pflegekasse musste innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang eines Pflegeantrages über den Pflegegrad entscheiden. Was gilt dann?

Künftig ohne lange Wartezeiten

In der Vergangenheit war dies gesetzlich nicht geregelt und lief nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen meist so ab, dass diese Fälle auf der Warteliste landeten. Lange Wartezeiten waren die Folge.

Dies wurde zum 1. Oktober 2023 geändert. Ein neues Gesetz legt eindeutig fest, dass ein Krankenhausaufenthalt oder eine Krankheit die Frist von 25 Tagen unterbricht. Danach läuft sie weiter.

Gut zu wissen: Überschreitet die Pflegekasse die Frist, haben Antragsteller Anspruch auf eine Pauschale von 70 Euro pro Woche. Es gibt aber Ausnahmen.

Unterbrechung der Frist bestätigen lassen

Was heißt das für die Praxis? Wer einen Termin zur Pflegebegutachtung absagen muss, sollte das schriftlich tun, wie die Verbraucherzentrale rät. Dafür gibt es im Internet Kontaktformulare, auf denen man gezielt den Betreff "Terminabsage" anklicken kann. Man sollte dem Medizinischen Dienst mitteilen, wann man wieder für einen Termin zur Verfügung steht.

Ein Tipp der Verbraucherzentrale: Lassen Sie sich vom Medizinischen Dienst die Unterbrechung der Frist bestätigen. So hat man etwas in der Hand und kann am Ende klar nachrechnen und belegen, ob die Frist überschritten wurde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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