t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

Cum-ex: Staatsanwaltschaft fordert 190 Millionen Euro von Warburg-Bank


Warburg-Bank
Staatsanwaltschaft fordert 190 Millionen Euro in Cum-Ex-Betrug

Von dpa-afx
Aktualisiert am 11.08.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 165013027Vergrößern des BildesDie Zentrale der Warburg-Bank in Hamburg: Das Geldhaus hat den Staat um Millionen betrogen. (Quelle: IMAGO/Hanno Bode)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Cum-Ex-Affäre dürfte für die Hamburger Warburg-Bank abermals teuer werden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Summe von 190 Millionen Euro zurück.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg-Bank und einen Aktienhändler im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zur Rückzahlung von rund 190 Millionen Euro an die Staatskasse aufgefordert. Justizsprecher Sebastian Buß sagte am Donnerstag, es handele sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der Cum-Ex-Affäre.

In dem im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Millionen Euro verpflichtet worden, der Aktienhändler zur Zahlung von 14 Millionen Euro, von denen er drei Millionen bereits hinterlegt hat. Die zwei angeklagten Börsenhändler wurden außerdem zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her.

Warburg-Bank weist Forderung zurück

In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex eine Straftat war.

Von der Warburg-Bank war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Das "Handelsblatt" berichtete aber, dass das Geldinstitut Widerspruch angekündigt habe. "Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen", zitierte das Blatt einen Sprecher der Bank.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website