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Grundsteuer: Christian Lindner erwägt Fristverlängerung


Grundsteuererklärung
Lindner erwägt Fristverlängerung

Von dpa-afx
Aktualisiert am 22.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Formular zur Grundsteuererklärung (Symbolbild): Für mehr als 35 Millionen Immobilien und Grundstücke ist dieses Jahr eine extra Steuererklärung nötig.Vergrößern des BildesFormular zur Grundsteuererklärung (Symbolbild): Für mehr als 35 Millionen Immobilien und Grundstücke ist dieses Jahr eine extra Steuererklärung nötig. (Quelle: IMAGO/Rolf Kosecki)
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Erst jede zehnte Grundsteuererklärung ist bei den Ämtern eingegangen. Über Fristverlängerungen ist man sich in der Politik jedoch bislang uneins.

Nach zahlreichen Beschwerden von Eigentümern und Steuerberatern denkt Bundesfinanzminister Christian Lindner über eine Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärung für die Grundsteuer nach. Bei einem Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern am Tag der offenen Tür der Bundesregierung sagte er am Samstag in Berlin: "Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft."

Er lasse sich regelmäßig über Fortschritte bei der Datenerhebung informieren. "Möglicherweise muss man da sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen", fügte der FDP-Chef hinzu.

Frist endet regulär am 31. Oktober

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Mitte Juli kam es dabei bei der Steuerplattform "Elster" zu technischen Schwierigkeiten. Sie war vorübergehend nicht erreichbar.

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Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie einige Landespolitiker forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist. Die Finanzbehörden nehmen die Daten seit dem 1. Juli entgegen. Die Frist endet regulär am 31. Oktober.

Unterschiedlicher Fortschritt in den Bundesländern

Nach einer eigenen Umfrage der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) unter den Bundesländern haben bislang nur relativ wenige Besitzer privater Grundstücke ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Demnach liegt die Abgabequote je nach Land leicht über oder sogar unter zehn Prozent der erwarteten Erklärungen.

Die wenigsten Abgaben gab es laut dem Bericht bislang in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von 4,2 Prozent. Brandenburg liegt bei 5,2 Prozent. Berlin kommt auf 6,7, Thüringen auf 7,4 und Sachsen auf 7,6 Prozent. Sachsen-Anhalt und Hamburg liegen mit 8,9 Prozent gleichauf. Es folgen das Saarland (9,5 Prozent) und Baden-Württemberg (9,6 Prozent).

Lediglich in sechs Ländern liegt die Abgabequote den Angaben zufolge bei über zehn Prozent. Am besten steht Hessen mit 13,9 Prozent da. Es folgen Niedersachsen (12,7 Prozent), Schleswig-Holstein (11,9 Prozent) und Bayern (11,6 Prozent). Bremen kommt auf 10,4 und Rheinland-Pfalz auf 10,6 Prozent. Nordrhein-Westfalen lieferte dem Bericht zufolge keine Daten.

Eingeschränkte Vergleichbarkeit

Laut FAS sind die Zahlen der einzelnen Bundesländer nicht völlig vergleichbar, weil einige von ihnen Erklärungen auf Papier hinzuzählen oder Grundsteuererklärungen für landwirtschaftliche Flächen mit einrechnen und zudem die Stichtage leicht variieren.

Wegen der Abgabequoten sind die Bundesländer derzeit noch nicht alarmiert: Es sei nachvollziehbar, dass in Anbetracht der Sommer- und Ferienzeit viele Steuerpflichtige die Frist ausnutzten, schrieb die Hamburger Finanzbehörde laut FAS. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte der Zeitung: "Die Erfahrung zeigt, dass die Dynamik bei der Abgabe von Steuererklärungen mit Ende der Fristen immer deutlich zunimmt."

Deutscher Städtetag gegen Fristverlängerung

Das erwartet auch der Deutsche Städtetag. Er hält nichts davon, den Eigentümern privater Grundstücke schon jetzt eine mögliche Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Aussicht zu stellen. "Die Erklärungsfrist ist nicht einmal zur Hälfte abgelaufen; sicher werden viele Menschen die Erklärung in den nächsten Wochen noch ausfüllen", sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. Falls sich im Oktober abzeichnen sollte, dass viele Feststellungserklärungen nach wie vor fehlten, wäre dies dann eine andere Situation.

"Ich finde es arg früh, jetzt schon über eine Fristverlängerung nachzudenken", sagte Dedy. Denn bis die Reform in der Praxis greife, gebe es noch einiges zu tun. Er gab zu bedenken: "Was wir heute an Zeit verlieren, kann uns am Ende der Reform fehlen."

"Die bisherige Grundsteuer ist ungerecht und verfassungswidrig"

Die Grundsteuer sei eine wichtige Einnahme für die Städte und Gemeinden, so Dedy. Sie trage dazu bei, dass die Infrastruktur verbessert werden könne. Dass die Reform der Grundsteuer ziemlich komplex sei, spürten jetzt auch die zur Auskunft verpflichteten Eigentümer von Grundstücken oder Eigentumswohnungen.

Fest stehe aber auch: "Die bisherige Grundsteuer ist ungerecht und verfassungswidrig. Um die neue Grundsteuer anzuwenden, brauchen die Finanzämter Erklärungen." Deshalb werbe der Städtetag dafür, dass die Eigentümer bei dieser Inventur mitmachen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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