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Verschiedene Rezept-Farben: Das bedeuten rot, blau, grün und gelb


Rot, blau, grün und gelb
Diese Bedeutung haben die Farben des Arztrezepts

Von t-online, trf

Aktualisiert am 04.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Rezept vom Arzt: Der rote Rezeptzettel dürfte den meisten Menschen bekannt sein.Vergrößern des BildesRezept vom Arzt: Der rote Rezeptzettel dürfte den meisten Menschen bekannt sein. (Quelle: imago stock&people)
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Der Arzt verschreibt Patienten häufig Medikamente auf einem Rezeptzettel. Diese können verschiedene Farben haben – und damit auch andere Bedeutungen.

Wer Medikamente braucht, muss meistens vorher zum Arzt. Denn viele Arzneimittel sind verschreibungspflichtig und erfordern ein Rezept. Der Rezeptzettel im DIN-A6-Format kann unterschiedliche Farben haben.

Rot, grün, gelb oder blau: Die Farben erfüllen keine ästhetischen Zwecke, sondern haben eine Bedeutung. Was die Farbe mit der Gültigkeit und dem Rechnungsempfänger zu tun hat, erfahren Sie hier:

Das rosa Rezept

Das rosa Rezept erhalten alle gesetzlich Versicherten als Standardrezept. Die Kosten des verschriebenen Medikaments gehören zum Leistungskatalog der Krankenkasse und werden vollständig übernommen. Es fällt lediglich eine Rezeptgebühr von fünf bis zehn Euro an, die Patienten in der Apotheke selbst zahlen müssen.

Das rosa Rezept ist maximal 28 Tage gültig. Wenn es in diesem Zeitraum nicht eingelöst wird, verfällt es.

Das blaue Rezept

Das blaue Rezept wird Privatpatienten ausgestellt. Sie zahlen das Medikament normalerweise selbst und können das Rezept im Nachhinein bei ihrer Krankenkasse einreichen. In der Regel wird das Geld dann von der Versicherung zurückerstattet.

Wenn gesetzlich Versicherte ein blaues Rezept ausgestellt bekommen, bedeutet das, dass dieses Medikament von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. Für den Patienten handelt es sich dann um eine reine Privatleistung, die selbst gezahlt werden muss.

Mit einem blauen Rezept haben Patienten nach der Ausstellung drei Monate Zeit, um das Medikament abzuholen.

Das grüne Rezept

Das grüne Rezept ist im Gegensatz zu den anderen nicht für die Apotheke bestimmt, sondern dient dem Patienten lediglich als Gedächtnisstütze. Auf dem grünen Rezept können Ärzte Empfehlungen für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente ausstellen.

Der Patient muss den vollen Preis für das Arzneimittel zahlen, da es sich nur um eine Empfehlung des Arztes handelt. Bei manchen Krankenkassen können Sie sich einen Teil der Kosten zurückerstatten lassen. Weil Medikamente auf dem grünen Rezept frei verkäuflich sind, ist es unbegrenzt gültig.

Das gelbe Rezept

Das gelbe Rezept ist auch unter dem Namen Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) bekannt. Damit werden Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel ausgestellt, für welche die Betäubungsmittel-Verordnung gilt. Da diese Medikamente strengen Auflagen unterliegen, müssen sie auf einem speziellen Formular verschrieben werden.

Gelbe Rezepte sind dreiseitig und nummeriert. Ein Durchschlag bleibt zu Dokumentationszwecken beim Arzt, ein weiterer in der Apotheke. Patienten sollten mit diesem Rezept schnell zur Apotheke gehen, denn es verfällt bereits nach sieben Tagen.

Ein Sonderrezept: Das T-Rezept

Arzneimittel, welche die Wirkstoffe Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid enthalten, dürfen nicht auf einem Standardrezept ausgestellt werden. Dafür ist das T-Rezept vorgesehen. Die Wirkstoffe werden bei der Behandlung der Knochenmarkserkrankung Multiple Myeloms, auch Morbus Kahler genannt, eingesetzt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überwacht mit dem sogenannten T-Register die Verschreibung und Abgabe dieser Arzneimittel. Sie unterliegen speziellen Sicherheitsmaßnahmen, da alle drei Wirkstoffe fruchtschädigend sind und Schädigungen an Embryonen verursachen können. Thalidomid war 1961 der Auslöser des Contergan-Skandals.

Das T-Rezept ist nach der Ausstellung sechs Tage gültig. Es wird nur an bestimmte Ärzte ausgegeben, die explizit erklären müssen, dass sämtliche Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden und der Patient das erforderliche Informationsmaterial erhalten hat. Die Apotheke ist verpflichtet, einen Durchschlag des Rezepts an das BfArM zu schicken.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • tk.de: "Welche Rezepte gibt es?"
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
  • bfarm.de
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