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Die Zahl der Behandlungsfehler geht leicht zurück


Was Betroffene tun können
Die Zahl der Behandlungsfehler geht leicht zurück

Von dpa, t-online
04.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Doktor hält sich den KopfVergrößern des BildesBehandlungsfehler: 2017 wurden weniger Behandlungsfehler als noch 2016 gemeldet. (Quelle: (Symbolbild) NanoStockk/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern erhielten 2017 über 11.000 Anträge zu Behandlungsfehlern. Bei knapp 2.213 Fällen wurde der Behandlungsfehler bestätigt. Trotz der hohen Zahlen gemeldeter Fälle handelt es sich um einen leichten Rückgang. Was können Patienten tun?

Die Zahl der Behandlungsfehler in Krankenhäusern und Praxen in Deutschland ist nach Daten der Ärzteschaft im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Festgestellt wurden Fehler in 2.213 Fällen nach 2.245 Fällen im Jahr zuvor, teilte die Bundesärztekammer mit. Ursache für einen Gesundheitsschaden waren solche Fehler oder Mängel in der Risikoaufklärung demnach in 1.783 Fällen – nach 1.845 im Jahr 2016.

Zahl der Anträge und Entscheidungen sinkt

Insgesamt trafen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft im vergangenen Jahr bundesweit 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Fehlern (2016: 7.639). Das entspricht einem Rückgang von vier Prozent. Allerdings ist auch die Anzahl der gestellten Anträge zurückgegangen – und zwar um vier Prozent (2016: 11.559, 2017: 11.100).

Am häufigsten beschwerten sich Patienten nach Behandlungen von Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Brüchen von Unterschenkel und Sprunggelenk. Besonders viele Beschwerden folgten nach einer Behandlung im Krankenhaus (6.331). Hier wurden die Behandlungsfehler vor allem durch Operationen verursacht.

Jeder vierte gemeldete Behandlungsfehler bestätigt

Neben der Ärzteschaft gehen auch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen Behandlungsfehlern nach. Im Jahr 2016 erstellten sie rund 15.000 Gutachten, in knapp jedem vierten Fall wurden Fehler bestätigt. Wie viele Patienten sich direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen wenden, ist unbekannt.

Was Betroffene tun können

Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten betroffene Patienten den Arzt zunächst darauf ansprechen. Er ist dazu verpflichtet, Patienten darzulegen, warum er bestimmte Entscheidungen getroffen hat, erläutert die Stiftung Warentest im Ratgeber "Ihr Recht bei Ärztepfusch". Der Arzt muss den Patienten nach allgemein anerkannten Standards behandeln. Am besten notiert sich der Betroffene vor dem Gespräch konkrete Fragen wie "Haben Sie eine falsche Diagnose gestellt? Und wenn ja, warum?". Ideal ist es, sich von einer vertrauten Person begleiten zu lassen, die einem den Rücken stärkt und das Gespräch protokolliert.

Kann der Arzt die Zweifel nicht zerstreuen, haben Patienten in vielen Kliniken die Möglichkeit, sich an hauseigene Patientenfürsprecher und Beschwerdestellen zu wenden, erklärt Bernd Kronauer, Leiter der Geschäftsstelle der Patientenbeauftragten der Bundesregierung.

Auch die gesetzliche Krankenkasse hilft weiter, wenn sie die Behandlung bezahlt hat. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) kann zum Beispiel die Behandlungsunterlagen überprüfen. Außerdem gibt es Schlichtungsstellen bei den Ärzte- und Zahnärztekammern.

Geht es schließlich um konkrete Forderungen, sollten sich Betroffene einen Anwalt suchen, rät die Stiftung Warentest. Das sollte ein Fachanwalt für Medizinrecht sein, der sich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert hat. Einen Fachmann finden Patienten über die örtlichen Anwaltskammern.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • dpa
  • Bundesärztekammer Statistik
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