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Haften Ärzte fĂŒr verlĂ€ngertes Leiden am Lebensende?

Von afp
Aktualisiert am 12.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Heinz Sening, KlÀger vor dem BGH
Heinz Sening, KlĂ€ger im Prozess ĂŒber die Haftung wegen Lebenserhaltung durch kĂŒnstliche ErnĂ€hrung. Foto: Uli Deck (Quelle: /dpa-bilder)
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Die Richter am Bundesgerichtshof stehen vor einer Grundsatzentscheidung.

In der nĂŒchternen Sprache des Rechts ging es in Karlsruhe um die "Haftung wegen Lebenserhaltung durch kĂŒnstliche ErnĂ€hrung". Dahinter verbirgt sich das Schicksal eines alten Mannes, der jahrelang mit einer Magensonde kĂŒnstlich ernĂ€hrt wurde. Er litt unter Demenz, konnte nicht mehr kommunizieren, sich nicht mehr bewegen. Lungen- und GallenblasenentzĂŒndungen setzten seinem Körper zu. Eine PatientenverfĂŒgung, die seinen Willen in einer solchen Situation offenbart hĂ€tte, gab es nicht. Er starb im Oktober 2011 im Alter von 82 Jahren.

Schmerzensgeldforderung des Sohnes

Zu spĂ€t, findet sein Sohn. Denn die kĂŒnstliche ErnĂ€hrung habe spĂ€testens seit Anfang 2010 "nur noch zu einer sinnlosen VerlĂ€ngerung des krankheitsbedingten Leidens" gefĂŒhrt. Er verklagte deshalb den frĂŒheren Hausarzt seines Vaters auf 100.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von mehr als 50.000 Euro fĂŒr Behandlungs- und Pflegekosten.

Vor dem Landgericht MĂŒnchen I scheiterte er damit zunĂ€chst. Doch im Dezember 2017 sprach ihm das Oberlandesgericht MĂŒnchen Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu. Das OLG begrĂŒndete seine Entscheidung damit, dass der Arzt seine AufklĂ€rungspflicht verletzt habe. Er hĂ€tte nach Ansicht der MĂŒnchner Richter mit dem offiziellen Betreuer des alten Manns – einem Rechtsanwalt – erörtern mĂŒssen, ob die ErnĂ€hrung ĂŒber die Magensonde fortgesetzt oder beendet werden solle.

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Ein Urteil von enormer Tragweite ĂŒber den konkreten Fall hinaus. Das Verfahren landete letztlich in Karlsruhe, nachdem KlĂ€ger und Arzt Revision eingelegt hatten.

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Heikle Entscheidung in Karlsruhe

Die Bundesrichter in Karlsruhe ließen in der mĂŒndlichen Verhandlung durchblicken, dass sie zumindest Zweifel an dem Urteil haben. Zugleich hob die Vorsitzende Richterin Vera von Pentz aber auch hervor, die AusfĂŒhrungen des Senats seien nicht so zu verstehen, "dass der Fall so entschieden ist".

Sicher ist, dass die Karlsruher Richter eine Ă€ußerst heikle Entscheidung zu treffen haben. Der Fall bewege sich in einem "sehr sensiblen Bereich", sagte von Pentz. Der Mensch habe zwar das Recht, ĂŒber das Ende lebenserhaltender Maßnahmen zu entscheiden. Die Frage sei aber nun, "ob im Weiterleben ein Schaden gesehen werden kann".

Urteil in einigen Wochen zu erwarten

Der BGH-Anwalt des Arztes, Siegfried Mennemeyer, zeigt sich nach der mĂŒndlichen Verhandlung optimistisch. Menschen könnten zwar frei entscheiden, ob sie leben wollten oder nicht, betonte er. Wenn ein Patient diesen freien Willen nicht mehr habe, liege die Aufgabe beim Betreuer. "Der Arzt kann diese Entscheidung nicht treffen", zeigt sich Mennemeyer ĂŒberzeugt.

Der Medizinrechtsexperte und Anwalt des KlĂ€gers, Wolfgang Putz, sieht die Ärzte dagegen in der Verantwortung. Irgendwann mĂŒsse ĂŒberlegt werden, ob es vertretbar sei, "entsetzliche ZustĂ€nde zu verlĂ€ngern". Ärzte sollten von sich aus sagen, dass sich das Therapieziel Ă€ndern mĂŒsse. "Wir können nicht so tun, als wenn Medizin wertfrei sei", sagt Putz nach der Verhandlung.


Der Bundesgerichtshof muss nun juristische Antworten auf die Fragen um das Ende des Lebens finden. In einigen Wochen wird der sechste Zivilsenat ein Urteil verkĂŒnden.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte von t-online können und dĂŒrfen nicht verwendet werden, um eigenstĂ€ndig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
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