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Krankschreibung per Videosprechstunde soll möglich sein – das ist geplant


Unabhängig von Corona
Krankschreibung per Video soll künftig generell möglich sein

Von afp
Aktualisiert am 17.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Videosprechstunde: Im Sommer war zunächst eingeführt worden, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Videosprechstunde möglich ist.Vergrößern des BildesVideosprechstunde: Im Sommer war zunächst eingeführt worden, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Videosprechstunde möglich ist. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Schon im Sommer konnten Patienten aufgrund der Corona-Pandemie per Video krankgeschrieben werden. Dieses Angebot soll nun allgemein gelten. Auch weitere digitale Gesundheitsleistungen sind geplant.

Patientinnen und Patienten sollen laut einem Bericht der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) generell die Möglichkeit erhalten, sich in bestimmten Fällen ohne den Besuch in einer Arztpraxis krankschreiben zu lassen. Eine erstmalige Krankschreibung und eine Verlängerung sollten künftig per Videosprechstunde möglich sein, heißt es unter Berufung auf Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dies solle unabhängig von einer Pandemie-Situation gelten.

Fernbehandlung soll Infektionsrisiko verringern

"Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können", zitieren die RND-Zeitungen aus dem Referentenentwurf für ein geplantes Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege.

Darin ist demnach vorgesehen, dass dies in der entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verankert werden soll. Im Sommer war zunächst vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Regelung eingeführt worden, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Videosprechstunde möglich ist.

Digitale Helfer für Pflegebedürftige

Spahn plant zudem dem Bericht zufolge, dass Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Anspruch auf die Erstattung von digitalen Pflegehelfern bekommen sollen. Dabei geht es um Apps, die eine Betreuung von Pflegebedürftigen im Heim oder zu Hause unterstützen. Solche Apps gibt es etwa für die Sturzprävention oder das Kontinenzmanagement.

Möglich wären auch Anwendungen, die durch Sensoren den Zustand von Pflegebedürftigen überwachen oder dokumentieren. Solche Pflege-Apps könnten ähnlich wie bereits digitale Gesundheitsanwendungen durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und zugelassen werden.

Über die Pläne Spahns zur Ausweitung von Videosprechstunden berichtet auch das Portal "The Pioneer". Demnach soll die Vermittlung von Terminen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt werden, "so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten", heißt es ebenfalls unter Berufung auf den Gesetzentwurf des Gesundheitsressorts.

Videosprechstunden nicht nur beim Hausarzt

Versicherte und Leistungserbringer sollen demnach ab 2023 digitale Identitäten erhalten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren, berichtet das Portal weiter. Krankschreibungen per Video sollen demnach auch möglich sein, wenn eine Patientin oder ein Patient zuvor noch nie in der betreffenden Arztpraxis war. Zudem will Spahn laut "The Pioneer" Videosprechstunden auch für Logopäden, Physiotherapeuten oder Hebammen ermöglichen.

Die künftig kontaktlos einlesbare elektronische Gesundheitskarte solle dem Gesetzentwurf zufolge künftig wieder nur als Versicherungsnachweis der Versicherten und nicht als Datenspeicher dienen. Alle Daten, auch Notfalldaten und Angaben zu verschriebenen Medikamenten sollten dann ausschließlich in einer elektronischen Patientenakte gespeichert werden.

Mehrausgaben für die Krankenkassen durch die Neuregelungen, unter anderem die Ausweitung der Videosprechstunde, beziffert das Ministerium laut "The Pioneer" auf rund 99 Millionen Euro pro Jahr.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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