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Führerscheinentzug: Diese Pläne für Fahrverbote hat das EU-Parlament


Um Zahl der Verkehrstoten zu senken
EU bringt EU-weiten Führerscheinentzug auf den Weg

Von t-online, dpa, afp, reuters, LMK, mam

Aktualisiert am 07.02.2024Lesedauer: 4 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240206-99-887513Vergrößern des BildesUrsula von der Leyen, Europäische Kommissionspräsidenten: Bevor die neuen Führerschein-Regeln der EU in Kraft treten können, dauere es jedoch noch. (Quelle: Jean-Francois Badias/dpa)
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Am Dienstag wurden mehrere Entscheidungen der Europäischen Union bekannt gegeben. t-online gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Einigungen.

Eine Mehrheit des Europaparlaments möchte Fahrverbote künftig EU-weit durchsetzen. Wie das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg zudem mitteilte, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 Kilometern pro Stunde zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Abgeordneten wollen das den Angaben zufolge ausweiten, sodass in Wohngebieten bereits der Führerschein weg sein kann, wenn man 30 km/h zu schnell unterwegs ist. Wenn ein EU-Staat ein Fahrverbot ausgesprochen hat, soll spätestens nach 25 Tagen geklärt sein, ob das Verbot EU-weit gilt oder nicht.

Wenn einem Deutschen etwa in Italien verboten wird zu fahren, darf er sich momentan in Deutschland trotzdem hinters Steuer setzen. "Bislang gilt ein Fahrverbot derzeit nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde", teilte der ADAC mit. Eine einheitliche Regelung würde zur Verkehrssicherheit beitragen. Zahlen der EU-Kommission zufolge, bleiben rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet. Ziel sei es, die Zahl der Verkehrstoten zu senken.

Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten ausgehandelt werden. Die Mitgliedsstaaten haben aber noch keine Position zu dem Vorhaben gefunden. Die Verhandlungen werden erst starten, nachdem im Sommer ein neues Parlament gewählt wurde. Nach einer solchen Einigung auf eine Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten in der Regel rund zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Deutschland blockiert "Nur Ja heißt Ja"-Regelung bei Vergewaltigungen

Auch sexualisierte und häusliche Gewalt sollen in der EU künftig einheitlich schärfer geahndet werden. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Dienstag in Straßburg auf ein Gesetz, mit dem bestimmte Straftaten in allen Ländern gleich geregelt werden. Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung, oder wenn intime Bilder ohne Einverständnis weiterverschickt werden, steht demnach künftig EU-weit unter Strafe. Die neuen Vorgaben müssen noch vom Parlament und den EU-Staaten abgesegnet werden.

Nicht geregelt wurden dagegen EU-weite Standards zu Vergewaltigungen. Das Parlament forderte eine Regelung, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU, darunter Deutschland, hatten das aber blockiert. Ein entsprechender Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft. Die EU-Staaten müssen aber künftig eine nationale Telefonhilfe einrichten, die Gewaltopfer rund um die Uhr und kostenlos erreichen können.

Zuvor hatten über hundert prominente Frauen in einem offenen Brief Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, die Blockade aufzugeben. Sie argumentierten, die "Nur Ja heißt Ja"- Regel würde etwa Millionen von Frauen zugutekommen, in deren EU-Ländern bislang die Regel gilt, dass bei einer Vergewaltigung nachgewiesen werden müsse, dass der Täter das Opfer geschlagen oder bedroht habe. Bislang ist das in 18 von 27 Mitgliedstaaten Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Ein "Nein" der Frau reicht dort nicht aus.

Kindesmissbrauch im Netz: Die EU-Kommission will strengere Regeln

Zudem soll der Kampf gegen im Internet aktive Pädokriminelle EU-weit verschärft werden. Auch Personen, die Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch konsumieren, sollen härter bestraft werden. Künftig sollen das Livestreaming von sexualisierter Gewalt an Kindern und der Besitz und Austausch von pädophilen Handbüchern in allen Mitgliedsstaaten einheitlich strafbar sein, hieß es in einem Vorschlag. In solchen Handbüchern stehen Anleitungen, wie Täter beispielsweise auf mögliche Opfer zugehen und diese nach Übergriffen zum Schweigen bringen können.

"Sexueller Missbrauch und Ausbeutung von Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen mit lebenslangen traumatischen Folgen für Kinder. Wir sind fest entschlossen, den Schutz unserer Kinder und ihrer Rechte vor jeder Form von Gewalt zu einer der wichtigsten Prioritäten unserer Arbeit zu machen", sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Dubravka Šuica.

Der Vorschlag sieht auch Maßnahmen zum Opferschutz vor. So sollen Betroffene von sexuellem Missbrauch diesen auch nach einem längeren Zeitraum anzeigen können. Außerdem sollen die Opfer ein Recht auf finanzielle Entschädigung erhalten. Auch Material über sexuellen Kindesmissbrauch in Form von Fälschungen oder KI-generiertes Material soll, dem Vorschlag nach, künftig erfasst werden.

EU stellt nach Bauernprotesten Pestizid-Reduzierung infrage

Die EU-Kommission stellt angesichts der jüngsten Bauernproteste zudem ihren Plan zur Halbierung des Pestizideinsatzes infrage. Das Vorhaben sei ein "Symbol der Polarisierung", sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem EU-Parlament am Dienstag. "Unsere Landwirte verdienen es, gehört zu werden." Ihr sei klar, dass sich die Bauern Sorgen um die Zukunft ihrer Branche machten. "Aber sie wissen auch, dass die Landwirtschaft auf ein nachhaltigeres Produktionsmodell umsteigen muss, damit ihre Betriebe in den kommenden Jahren rentabel bleiben."

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Die europäische Bauernlobby COPA-COGECA begrüßte den Vorstoß. Die EU-Kommission erkenne endlich an, dass ihr Ansatz nicht der richtige gewesen sei, schrieb Verbands-Präsidentin Christiane Lambert auf dem Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter). Die EU hatte bereits Ende Januar angekündigt, die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Gegenzug für Agrarsubventionen nicht wieder einzuführen. Die Auflage ist zur Regeneration der Natur gedacht.

Deutschland enthält sich bei EU-Lieferkettengesetz

Dem geplanten EU-Lieferkettengesetz will die Bundesregierung nicht zustimmen. Das kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin an und machte die FDP dafür verantwortlich. Er habe bis zum Schluss Kompromiss- und Lösungsvorschläge gemacht, aber die Freidemokraten seien nicht bereit gewesen, diesen Lösungsweg mitzugehen, kritisierte Heil und warf dem Koalitionspartner eine "ideologisch motivierte Blockade" vor.

Durch das europäische Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Eine deutsche Enthaltung könnte jedoch das gesamte Regelwerk scheitern lassen, weil in Brüssel die dafür notwendige Mehrheit auf der Kippe steht.

EU-Kommission schlägt neue Klimaziele vor

Die EU-Kommission hat einen europaweiten Treibhausgas-Abbau um 90 Prozent bis zum Jahr 2040 vorgeschlagen. Damit könne die Europäische Union ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllen, erklärte die Kommission. Nach Brüsseler Vorstellungen soll dabei die umstrittene Speicherung von Kohlendioxid (CCS) im Erd- oder Meeresboden zum Einsatz kommen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP, dpa, Reuters
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