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X und TikTok: EU warnt vor "Risiko" für die Bundestagswahl


Manipulierte Algorithmen
EU warnt: X und TikTok gefährden Bundestagswahl

Von afp
Aktualisiert am 06.02.2025Lesedauer: 3 Min.
Soziale Netzwerke: Immer mehr Nutzer suchen nach Alternativen zu X & Co.Vergrößern des Bildes
Soziale Netzwerke: Immer mehr Nutzer suchen nach Alternativen zu X, Instagram & Co. (Quelle: IMAGO/Thomas Fuller / SOPA Images/imago-images-bilder)
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Kurz vor der Bundestagswahl warnen EU-Vertreter: Manipulierte Algorithmen auf Plattformen wie X und TikTok könnten Wähler beeinflussen.

Gut zwei Wochen vor der Bundestagswahl warnen EU-Vertreter vor Gefahren durch Online-Plattformen wie X von Elon Musk oder TikTok. Musk sorge mithilfe der Empfehlungsmechanismen auf seiner Plattform ganz augenscheinlich dafür, "dass Nutzer auf X einseitig mit rechtsextremen Inhalten geflutet werden", sagt die EU-Abgeordnete Alexandra Geese (Grüne). Nicht nur sie schätzt das Risiko für die Bundestagswahl deshalb als "groß" ein.

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Auch eine EU-Kommissionsvertreterin, die nicht namentlich genannt werden will, spricht von einer "Gefahrensituation" vor der Wahl. Die EU sei aber "nicht hilflos und ohne Waffen", betont sie.

EU setzt auf Digital Service Act

Die schärfste "Waffe" der Europäer ist das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), das seit dem vergangenen Jahr gilt. Die Brüsseler EU-Kommission hat darunter Verfahren gegen X, Facebook, Instagram und TikTok eingeleitet. Bei nachgewiesenen Verstößen können sie mit hohen Bußgeldern für die Konzerne enden. Der DSA verpflichtet die Unternehmen unter anderem, Wahlmanipulation abzuwenden oder Hassbotschaften zu löschen, die gegen nationale Gesetze verstoßen.

"Alle Unternehmen die in der EU operieren, müssen sich an unsere Gesetze halten, egal wer Inhaber ist", sagt dazu die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn. Sie verweist auf den Verdacht, dass die Einstellungen von Musks Plattform X "extreme Parteien begünstigen und so Wahlkämpfe beeinflussen".

Manipulierte Algorithmen

Eine zentrale Rolle bei den EU-Regeln spielen die Empfehlungssysteme, die sogenannten Algorithmen. Sie können Nutzern bestimmte Inhalte häufiger anzeigen und so die öffentliche Meinung verzerrt wiedergeben. "Es fehlt ein Verständnis dafür, dass Musk die Algorithmen manipulieren kann und die extremsten Meinungen so auf X viel mehr Aufmerksamkeit bekommen als andere", sagt Geese.

Sollte die EU-Kommission in den laufenden Ermittlungen gegen X dafür Beweise finden, "dann muss die Kommission X zwingen, diese Empfehlungsmechanismen abzustellen", fordert die Grünen-Politikerin. "Dann könnten die Menschen wieder selbst entscheiden, was sie sehen wollen, und nicht Elon Musk."

In Brüssel gilt es allerdings als unwahrscheinlich, dass die Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen noch vor der Bundestagswahl handelt. Sie wolle sich wegen der Zoll-Drohungen von US-Präsident Donald Trump gegen Europa derzeit nicht mit den Tech-Giganten anlegen, heißt es.

TikTok im Visier der EU

Die Videoplattform TikTok des chinesischen Unternehmens Bytedance hat die EU-Kommission ebenfalls im Visier. Brüssel wirft der Plattform vor, bei der Präsidentschaftswahl in Rumänien im November den rechtsextremen, prorussischen Kandidaten Calin Georgescu mittels der Algorithmen einseitig beworben zu haben.

Georgescu hatte überraschend die erste Wahlrunde Ende November gewonnen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte die Wahl danach für ungültig – wegen des Verdachts russischer Einmischung.

So riskant wie in Rumänien sei die Lage in Deutschland nicht, betont die Kommissionsexpertin. Sie sei aber auch nicht so gut wie in Finnland, das wegen seiner Nähe zu Russland viel mehr Erfahrungen mit illegaler Wahlmanipulation über das Internet habe.

Bundesnetzagentur prüft Plattformen

In Deutschland wacht die Bundesnetzagentur in Bonn über die Einhaltung der EU-Regeln. Sie unterzog die großen Plattformen vor der Bundestagswahl einem "Stresstest". Daran nahmen YouTube, LinkedIn, Microsoft, die Facebook- und Instagram-Mutter Meta, Snapchat, TikTok und X teil. Es sei darum gegangen, Risiken im Sinne des Digitalgesetzes "zu minimieren sowie Verstöße effektiv und schnell zu beseitigen", erklärte die Netzagentur. Wie die Plattformen abschnitten, kommentierte die Behörde jedoch nicht.

Keine Handhabe hat die EU bei anderen Formen der Einmischung – wenn etwa der Tech-Milliardär Musk bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung auftritt oder eine Geste zeigt, die in den Augen vieler eindeutig ein Hitlergruß ist. Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, wie EU-Vertreter betonen.

Rufe nach noch schärferen Regeln weist die FDP-Abgeordnete Hahn zurück. "Statt einer Scheindebatte um neue Gesetze muss es um eine konsequente Anwendung von EU-Recht gehen", betont sie. Das europäische Digitalgesetz stelle sicher, dass "Inhalte, die offline illegal sind, auch online illegal bleiben. Dies ist keine Einschränkung von Meinungsfreiheit, wie von Populisten oft behauptet."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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