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Nach zwei Jahren: Bundestag beschließt Gesetz zum Familiennachzug


Bundestag beschließt neues Gesetz zum Familiennachzug

Von rtr, dpa, nsc

Aktualisiert am 15.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Bundestagsabgeordnete stimmen über den Familiennachzug abVergrößern des BildesBundestagsabgeordnete stimmen über den Familiennachzug ab (Quelle: Michael Kappeler/dpa-bilder)
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1.000 Flüchtlinge dürfen ab August jeden Monat nach Deutschland kommen – wenn nahe Familienmitglieder hier leben. Die Regierung hatte den Nachzug nach der Flüchtlingswelle ausgesetzt.

Der Bundestag hat den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus neu geregelt. Ab August soll es 1.000 Menschen pro Monat ermöglicht werden, zu ihren Familienmitgliedern nach Deutschland zu ziehen. Dies gilt für Ehepartner, minderjährige Kinder sowie für Eltern von Minderjährigen.

Die Bundesregierung hatte sich im März 2016 dafür entschieden, Menschen aus humanitären Gründen nicht nachziehen zu lassen, auch wenn deren Familienmitglieder in Deutschland leben und als subsidiär schutzberechtigt anerkannt worden sind. Für das Gesetz stimmten die Abgeordneten von SPD und Union, dagegen die Politiker aller anderen Parteien.

Vorschläge von FDP und Linken finden keine Mehrheit

Wer zu den 1.000 Menschen gehört, die pro Monat nach Deutschland ziehen dürfen, soll nach humanitären Kriterien entschieden werden. Dazu gehört etwa, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Leib, Leben oder Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet sind oder jemand schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt. In den ersten fünf Monaten soll ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden können.

Keine Mehrheit fanden Gesetzentwürfe von FDP und Linken. Die FDP-Fraktion wollte den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für weitere zwei Jahre aussetzen, aber zugleich Ausnahmen zulassen. Die Linke wollte dagegen die Aussetzung des Familiennachzugs mit sofortiger Wirkung aufheben.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • rtr
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