Arbeitsunfähig Krankengeld endet: Welche Ansprüche haben Betroffene?

Wer lange Zeit nicht arbeiten kann, bekommt Krankengeld von der Kasse. Doch auch das wird nicht ewig ausgezahlt. Wie es danach weitergehen kann - mit ALG 1 oder Bürgergeld. Ein Überblick.
Arbeitsunfähig? Dann gibt es bis zu 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber was, wenn das Krankengeld endet und man noch nicht wieder arbeiten kann? Dann können Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben.
Nach der Aussteuerung, also dem Ende des Krankengeldbezugs, muss zunächst geklärt werden, inwiefern man sich dem Arbeitsmarkt trotz Erkrankung noch zur Verfügung stellen kann, heißt es von der Arbeitskammer des Saarlandes.
In zwei Fällen besteht Anspruch auf ALG 1
Wer Arbeitslosengeld (ALG 1) beantragt, erhält dafür in der Regel einen Gesundheitsfragebogen. Zudem werde der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit eingeschaltet, um zu klären, in welchem Umfang leichte Tätigkeiten noch möglich seien, sagt Lisa Leinenbach von der Arbeitskammer. In zwei Fällen besteht dann ein Anspruch auf ALG 1:
1. Wenn man sich dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner Möglichkeiten noch für mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen kann.
- Falls das Arbeitsverhältnis beim vorherigen Arbeitgeber noch besteht, muss man sich für diesen weiterhin ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen lassen. In diesem Fall gelte man gleichzeitig bei der Agentur für Arbeit als arbeitsfähig im Rahmen seiner Möglichkeiten.
- Wichtig: Will man das volle Arbeitslosengeld erhalten, muss man sich aber in dem zeitlichen Umfang für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wie man vor der Arbeitsunfähigkeit tätig war.
2. Im Rahmen einer Nahtlosigkeitsregelung: Sie kommt zum Tragen, wenn man zwar nicht mindestens 15 Wochenstunden arbeiten kann, aber nicht klar ist, ob das für alle Arbeiten gilt oder nur für die bisherige Form der Tätigkeit. Man ist also nicht verfügbar, doch die Rentenversicherung hat noch keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt.
Anders gesagt: Die Nahtlosigkeitsregelung überbrückt die Phase bis zur Klärung der Zuständigkeit zwischen der Agentur für Arbeit und der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Regelung kann zum Beispiel gelten, wenn man bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt hat, diese aber noch nicht genehmigt ist, wie die Stiftung Warentest erklärt. Denn das könne Monate dauern.
Bürgergeld im Falle von Bedürftigkeit
Alle, die nach dem Auslaufen des Krankengeldes keinen Anspruch auf ALG 1 haben, können laut Lisa Leinenbach Bürgergeld beantragen – ob das bewilligt wird, hängt davon ab, ob man bedürftig ist.
- Nachrichtenagentur dpa