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Energiekrise | Strom- und Gaspreisbremse: So halbieren Sie Ihre Kosten


Rückwirkend ab Januar
So halbieren Sie Ihre Kosten mit der Gas- und Strompreisbremse


Aktualisiert am 15.12.2022Lesedauer: 3 Min.
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Eine Frau zieht Euroscheine aus einem Portemonnaie (Symbolbild): Die Preisbremsen für Strom und Gas belohnen eifrige Energiesparer zusätzlich.Vergrößern des Bildes
Eine Frau zieht Euroscheine aus einem Portemonnaie (Symbolbild): Die Preisbremsen für Strom und Gas belohnen eifrige Energiesparer zusätzlich. (Quelle: IMAGO/Fotostand / K. Schmitt)

Wer besonders viel bei Heizung und Strom spart, bekommt bald besonders viel Geld zurück. Wir zeigen, wie Sie am meisten aus den Preisbremsen herausholen.

Lange wurde um sie gerungen, jetzt war die Abstimmung nur noch Formsache: An diesem Donnerstag hat der Bundestag die Preisbremsen für Gas und Strom beschlossen, zwei der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die hohen Energiekosten.

Beide sollen ab März gelten, aber rückwirkend auch für Januar und Februar greifen. Was viele dabei noch nicht wissen: Sie werden besonders belohnt, wenn Sie im kommenden Jahr mehr als 20 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs an Strom und Gas einsparen.

Denn dann gibt es vom Staat sogar mehr Geld pro gesparter Kilowattstunde zurück, als Sie beim Heizen oder beim Strom dafür hätten zahlen müssen. Eine Berechnung des Vergleichsportals Check24 zeigt, wie sehr es sich lohnt, zusätzlich zu sparen.

Gaspreisbremse: So holen Sie das meiste raus

Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr müsste demnach ohne Gaspreisbremse 3.200 Euro zahlen. 2023 würde die gleiche Menge Gas dank der Preisbremse 2.560 Euro kosten – 640 Euro weniger.

Denn die Preisbremse sieht vor, dass Gaskunden für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs nur 12 Cent je Kilowattstunden ausgeben müssen. In dem Beispiel von Check24 wäre das also für 16.000 Kilowattstunden der Fall, während für die restlichen 4.000 Kilowattstunden der aktuelle Marktpreis fällig werden würde. In diesem Beispiel sind das 16 Cent je Kilowattstunde.

Verbrauchen Sie 2023 hingegen 20 Prozent weniger Gas, müssen Sie den Marktpreis gar nicht zahlen. Ihre Jahresabrechnung sinkt auf 1.920 Euro. Doch der eigentliche Clou folgt erst noch.

Gelingt es Ihnen, mehr als 20 Prozent einzusparen, profitieren Sie sogar noch stärker. Denn für jede Kilowattstunde weniger erhalten Sie später bei der Abrechnung den hohen Vertragspreis Ihres Versorgers erstattet – obwohl es Sie wegen des Gaspreisdeckels eigentlich nur noch 12 Cent gekostet hätte. Bei einer Reduktion des Verbrauchs um 30 Prozent hätten Sie Ihre Kosten also halbiert: auf 1.600 Euro im Jahr.

Strompreisbremse: So lohnt sie sich am stärksten

Gleiches Spiel bei der Strompreisbremse: Hier deckelt die Bundesregierung den Preis ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die Obergrenze liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde.

Eine Familie, die im Jahr 5.000 Kilowattstunden Strom verbraucht, müsste nach der Check24-Berechnung derzeit 2.135 Euro zahlen. Im kommenden Jahr wären es dank der Strompreisbremse für die gleiche Menge nur 2.027 Euro – 108 Euro weniger. Angenommen wird ein Marktpreis von 42,7 Cent je Kilowattstunde.

Sparen Sie 2023 nun 20 Prozent an Strom ein, sinken Ihre Kosten auf 1.600 Euro im Jahr, da der teure Marktpreis für Sie gar nicht anfällt. Auch hier gilt aber wieder: Sparen Sie sogar noch mehr Strom, gibt es für jede zusätzlich eingesparte Kilowattstunde den Vertragspreis Ihres Versorgers zurück. In diesem Beispiel reduziert sich Ihre Jahresabrechnung somit auf 1.386 Euro, wenn Sie 30 Prozent Strom einsparen.

Wichtig

Der zusätzliche Sparanreiz über die 20 Prozent Einsparung hinaus greift nur so lange, bis Sie Ihre Energierechnung auf null gesenkt haben. Es ist nicht möglich, mehr Geld zurückzubekommen, als Sie insgesamt an Abschlägen zahlen müssen.

Wie die Preisbremsen bei Ihnen ankommen

Verbraucher erreichen die Preisbremsen über die Abschlagszahlungen. Versorger sollen diese rechtzeitig anpassen und ihre Kunden vorher darüber informieren.

Bei Mietern ohne direkten Vertrag mit dem Versorger kommen die Vermieter oder Hausverwaltungen ins Spiel. Sie müssen die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen entsprechend anpassen.

Aktuell hilft der Staat Gas- und Fernwärmekunden zudem mit der Dezember-Soforthilfe. Für Mieter gilt dabei allerdings eine Besonderheit. Lesen Sie hier, welche das ist.

Verwendete Quellen
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