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Sechs Wochen krank im Jahr: Kündigung unzulässig


Beruf & Karriere
Sechs Wochen krank im Jahr: Kündigung unzulässig

t-online, dpa, t-online.de - sia, dpa

Aktualisiert am 23.12.2011Lesedauer: 2 Min.
Wer sich im Job oft krankmeldet, muss nicht unbedingt den Rauswurf fürchtenVergrößern des BildesWer sich im Job oft krankmeldet, muss nicht unbedingt den Rauswurf fürchten (Quelle: imago-images-bilder)
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Mitarbeiter, die im Job häufig wegen Krankheit ausfallen, können gerade in kleinen Unternehmen für Probleme sorgen - wenn etwa Aufträge nicht rechtzeitig erledigt werden können. Der Chef darf deshalb aber nicht unbedingt die rote Karte ziehen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland Pfalz hat jetzt entschieden: Arbeitnehmer können im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen pro Jahr fehlen, ohne deswegen eine Kündigung fürchten zu müssen.

Nach Auffassung der Mainzer Richter sind Fehlzeiten, die eine Dauer von sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen, "noch nicht kündigungsrelevant" (Az.: 5 Sa 152/11). Das Gericht gab mit seinem Urteil einer 52 Jahre alten Maschinenbedienerin recht. Die Frau arbeitete seit 1978 in dem Unternehmen, das durchgehend mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.

Rauswurf wegen 358 Krankheitstagen in neun Jahren

Die 52-Jährige hatte zwischen 2001 und 2009 an insgesamt 358 Arbeitstagen gefehlt. Im Jahr 2010 entschloss sich der Arbeitgeber daher zu einer sogenannten krankheitsbedingten Kündigung. Die Maschinenbedienerin wehrte sich gegen den Rauswurf. Ihrer Ansicht nach war die Kündigung sozial ungerechtfertigt. Ihre krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Vergangenheit ließen nicht auf lange Ausfälle in der Zukunft schließen.

Ursachen für längere Fehlzeiten beseitigt

Längere Arbeitsunfähigkeitszeiten zwischen den Jahren 2005 und 2007 seien auf eine Fußverletzung zurückzuführen gewesen, die zu mehreren Operationen geführt habe. Seit der letzten Operation im Jahr 2007 seien jedoch an dem behandelten Fuß keine Probleme mehr aufgetreten. Diese Krankheitsursache sei vermutlich endgültig beseitigt. Ursache für die längere Fehlzeit im Jahr 2009 sei ein Frauenleiden gewesen, unter dem sie nach einer Operation ebenfalls nicht mehr leide.

Arbeitgeber moniert unzumutbar hohe Entgeltfortzahlungen

Der Arbeitgeber argumentierte dem Urteil zufolge hingegen, die Mitarbeiterin sei gesundheitlich schwer angeschlagen und werde auch zukünftig längere krankheitsbedingte Fehlzeiten haben. Dadurch entstünden nicht nur erhebliche Belastungen im Betrieb. Vielmehr habe das Unternehmen zudem unzumutbar hohe Entgeltfortzahlungskosten zu tragen. Die hätten sich in der Vergangenheit auf mehr als 21.000 Euro summiert und würden sich in Zukunft wohl noch wesentlich erhöhen.

Richter kippen Rauswurf

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern stellte sich in erster Instanz auf die Seite der Maschinenbedienerin (Az.: 1 Ca 321/10). Auch das LAG wertete die Kündigung als voreilig. Die Richter erklärten, krankheitsbedingte Fehlzeiten könnten eine Kündigung dann rechtfertigen, wenn eine negative Gesundheitsprognose zu stellen und zudem wegen der zu erwartenden Fehlzeiten des Mitarbeiters in der Zukunft mit unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen für den Arbeitgeber zu rechnen sei.

Im Fall der 52-Jährigen habe der Arbeitgeber nicht schlüssig dargelegt, wieso er auch in Zukunft davon ausgehe, dass bei der Frau mit Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen im Jahr zu rechnen sei. Maßgeblich für die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung sei eben nicht die Vergangenheit, sondern die gesundheitliche Zukunftsprognose.

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