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Belästigung am Arbeitsplatz: Jeder Elfte laut Umfrage betroffen


Repräsentative Umfrage
Jeder Elfte hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt

Von dpa
Aktualisiert am 25.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann greift am Schreibtisch nach der Hand einer Frau: "Sexuelle Belästigung im Arbeitskontext ist ein Thema, besonders dort, wo Machtverhältnisse eine Rolle spielen", sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Nicole Bauer.Vergrößern des BildesEin Mann greift am Schreibtisch nach der Hand einer Frau: "Sexuelle Belästigung im Arbeitskontext ist ein Thema, besonders dort, wo Machtverhältnisse eine Rolle spielen", sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Nicole Bauer. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Es beginnt mit anzüglichen Blicken und reicht über belästigende Nachrichten bis hin zu körperlichen Übergriffen. Eine Umfrage zeigt: Viele Frauen und auch Männer haben das an ihrem Arbeitsplatz schon erlebt.

Rund jeder elfte Beschäftigte in Deutschland ist in den vergangenen drei Jahren im Job sexuell belästigt worden. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Demnach berichteten rund 13 Prozent der Frauen und fünf Prozent der Männer davon, mit unangemessenen Kommentaren, Witzen, Gesten oder auch Berührungen und anderen Handlungen belästigt worden zu sein.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter zu schützen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz falle unter das Thema Gewalt und dürfe niemals als Kavaliersdelikt verstanden werden, sagt Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Sie verweist darauf, dass niemand solche Übergriffe hinnehmen müsse. "Es gibt Gesetze und Rechtsprechung, die das verbieten." Arbeitgeber seien zudem dazu verpflichtet, für den Schutz der Beschäftigten zu sorgen. Die entsprechenden rechtlichen Vorgaben stehen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sagte der Befragung zufolge, dass die von ihnen erlebten sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz von Dritten ausgingen, zum Beispiel von Kunden, Patienten oder Klienten. Dahinter folgten Kollegen und Vorgesetzte. Am häufigsten kam es zwar zu verbalen Belästigungen wie Sprüchen. Aber fast 30 Prozent der Betroffenen gab auch an, unerwünscht berührt oder bedrängt worden zu sein. Selten seien das Einzelfälle, heißt es von der Antidiskriminierungsstelle. Die große Mehrheit der Belästigten habe wiederholt solche Situationen erlebt.

Viele geben sich selbst die Schuld an Belästigung

"Viele Betroffene fühlen sich verunsichert, abgewertet und in ihrer Würde verletzt und geben sich im schlimmsten Fall selbst die Schuld daran", sagt Giffey. Sie nennt als Beispiel Gedanken wie "Hätte ich mal nicht den kurzen Rock angezogen". Die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Bauer, sagt, die Ergebnisse der Studie zeigten, dass immer noch Handlungsbedarf bestehe. "Sexuelle Belästigung im Arbeitskontext ist ein Thema, besonders dort, wo Machtverhältnisse eine Rolle spielen."

Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle, fordert die Unternehmen dazu auf, "durch klare Richtlinien und Maßnahmen einzugreifen, damit sexuelle Belästigung verhindert wird – beispielsweise, indem sie feste Ansprechpersonen benennen und obligatorische Schulungen für Führungskräfte anbieten".

Der Untersuchung zufolge gehen die Übergriffe mehrheitlich von männlichen Personen aus. Am stärksten betroffen sind Beschäftigte in Gesundheits- und Sozialberufen. Dort komme hinzu, dass Belästigungen durch Kunden oder Patienten teilweise als Berufsrisiko angesehen, bagatellisiert und ignoriert würden, schreiben die Autoren.

Sexuelle Belästigung trifft auch Männer

Giffey weist darauf hin, dass von dem Problem auch Männer betroffen seien: "MenToo – das ist teilweise ein großes Tabu, darüber zu sprechen." Sie ermutige Frauen und Männer, sich zu wehren und diejenigen, die Grenzen überschreiten in ihre Schranken zu weisen.


Die Antidiskriminierungsstelle rät Betroffenen bei sexueller Belästigung, jeden Vorfall zu dokumentieren und sich an Personal- oder Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte, Vorgesetzte oder Personalabteilung zu wenden. Sollte der Arbeitgeber keine wirksamen Maßnahmen ergreifen, um die betroffene Person zu schützen, könne man als "letztes Mittel" der Arbeit fern bleiben und weiterhin das volle Gehalt verlangen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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