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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Wo und wie beantrage ich Witwenrente?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Witwenrente.
Verlieren Menschen ihren Ehepartner, stellen sich oft viele Fragen – auch finanzieller Art. Hinterbliebene von gesetzlich Rentenversicherten erhalten in der Regel eine Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich Witwenrente genannt. Doch wie genau kommt diese bei den Betroffenen an? Das fragt sich ein t-online-Leser, der wissen möchte: "Wo und wie kann ich Witwenrente beantragen?"
Für die Witwen- oder Witwerrente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Das gilt unabhängig davon, ob der verstorbene Ehepartner bereits Rente bezogen hat oder noch im Erwerbsleben stand. Sollten Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen – etwa nach einem Arbeitsunfall –, kann zusätzlich die Unfallkasse zuständig sein.
Wichtig ist: Sie müssen die Rente aktiv beantragen. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:
- Persönlich: in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie sich auch direkt beraten lassen. Anlaufstellen in Ihrer Nähe können Sie hier suchen.
- Online: Über das Portal der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Antrag mittlerweile bequem digital stellen. Das entsprechende "Formular R0500 – Antrag auf Hinterbliebenenrente" finden Sie hier.
- Schriftlich: Sie können sich das Formular auch zuschicken lassen oder es auf der Webseite herunterladen, ausfüllen und per Post einreichen.
Wenn Sie möchten, können Sie sich auch Unterstützung holen: Viele Bestatter, Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) helfen beim Ausfüllen des Antrags. Auskunft erhalten Sie auch über das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800-10004800.
Witwenrente beantragen: Diese Unterlagen brauchen Sie
Damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann, sollten Sie beim Rentenversicherungsträger folgende Unterlagen einreichen:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Heiratsurkunde oder einen Nachweis über die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Ihre Kontonummer
- Ihren Personalausweis in Kopie
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Letzten Rentenbescheid oder letzte Gehaltsabrechnung des Verstorbenen
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung, falls vorhanden
- Eigene Einkommensnachweise, falls Sie selbst Einkünfte haben (mehr zur Einkommensanrechnung auf die Witwenrente lesen Sie hier)
Je nach Situation können weitere Nachweise erforderlich sein – etwa, wenn waisenrentenberechtigte Kinder vorhanden sind. Fragen Sie im Zweifel bei der Rentenversicherung nach.
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Wie viel Zeit habe ich für den Antrag?
Den Antrag auf Witwenrente müssen Sie nicht sofort nach dem Tod einreichen. Sie können die Hinterbliebenenrente auch bis zu zwölf Monate rückwirkend beantragen. Nur für den Vorschuss auf die Witwenrente sollten Sie schnell sein: Diese auch als Sterbevierteljahr bekannte Zahlung gibt es für Hinterbliebene, deren Partner bereits in Rente war.
Sie wird Ihnen nur gezahlt, wenn Sie sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Ihres Partners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen. Der Vorschuss beträgt das Dreifache der letzten Monatsrente des Verstorbenen und wird in einer Summe ausgezahlt. Eigenes Einkommen wird darauf nicht angerechnet.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Formularpaket Rente wegen Todes (Witwen-/Witwerrente, Erziehungsrente)"
- deutsche-rentenversicherung.de: "Renten wegen Todes: Beginn der Zahlung verändert sich"