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Mütterrente: Auszahlung erst mit Beginn der Altersrente?


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Wann landet die Mütterrente auf dem Konto?


06.08.2025 - 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Ältere Frau am Laptop: Mütter können Anspruch auf zusätzliche Rentenpunkte haben.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau am Laptop: Mütter können Anspruch auf zusätzliche Rentenpunkte haben. (Quelle: Hispanolistic/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Mütterrente.

Wer in Deutschland Kinder erzieht, kann sich das zum Teil bei der gesetzlichen Rente anrechnen lassen. Bisher gelten dabei allerdings noch Unterschiede, je nachdem, wann die Kinder geboren wurden. Mit der sogenannten Mütterrente III will die Bundesregierung diese Lücke schließen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor.

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Doch angenommen, man profitiert von der Mütterrente: Zu welchem Zeitpunkt kann man diese dann erhalten? Das fragt sich eine t-online-Leserin, die wissen möchte: "Stimmt es, dass man sich die Mütterrente erst zu Beginn der Altersrente auszahlen lassen kann?"

Mütterrente ist keine eigene Rentenart

Ja und nein. Denn die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern nur eine Leistungsverbesserung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Konkret geht es um zusätzliche Rentenpunkte, die Eltern – meist Mütter – für Kindererziehungszeiten erhalten. Diese Zeiten werden bei der Berechnung der gesetzlichen Rente berücksichtigt und führen zu einer höheren monatlichen Auszahlung. Lesen Sie hier, wie viel Euro mehr die Mütterrente bringt.

Insofern gilt: Ja, das Plus durch die Mütterrente kommt erst dann bei Ihnen an, sobald Ihnen die Altersrente ausgezahlt wird. Ein früherer Auszahlungszeitpunkt, etwa in Form einer Einmalzahlung, ist nicht möglich. Auch wenn Sie viele Jahre vor Rentenbeginn Kinder erzogen haben, wirkt sich das erst mit Rentenbeginn finanziell aus.

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Ursprünglich wurde für jedes vor 1992 geborene Kind ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Mit der Einführung der Mütterrente I (2014) und später der Mütterrente II (2019) wurde dieser Zeitraum auf zweieinhalb Jahre pro Kind erweitert. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt. Das soll mit der Mütterrente III bald für alle gelten.

Wer hat Anspruch auf Mütterrente?

Anspruch auf die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten haben in der Regel Mütter, da sie meist die Hauptverantwortung in den ersten Lebensjahren des Kindes getragen haben. In Ausnahmefällen, etwa wenn der Vater die Erziehung übernommen hat, kann auch ihm die Zeit angerechnet werden. Maßgeblich ist, wer das Kind in den ersten Lebensjahren überwiegend betreut und erzogen hat.

Wichtig: Die Kindererziehungszeiten müssen bei der Deutschen Rentenversicherung festgestellt werden (mehr dazu hier). Wenn Sie noch keinen Rentenantrag gestellt haben, können Sie dies bereits im Vorfeld klären lassen. Das geschieht über die sogenannte Kontenklärung.

Verwendete Quellen
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