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Ausgewandert als Rentner: Was gilt bei der Steuer zu beachten?


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Ausgewandert: Wann muss ich Steuer auf die Rente zahlen?

Von t-online, saz

05.08.2025 - 05:00 UhrLesedauer: 2 Min.
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Rentner an der Uferpromenade: Zehntausende verbringen ihren Ruhestand nicht in Deutschland. (Quelle: aldomurillo/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Steuern auf die Rente, wenn jemand im Ausland lebt.

Wer in Deutschland lebt und Einkünfte hat, zahlt auch hierzulande Steuern. Das gilt auch für die Rente. Doch was, wenn Sie ausgewandert sind? Laut Deutscher Rentenversicherung flossen 2023 mehr als 78.000 Renten in Länder wie Österreich, die Schweiz oder Spanien. Ein t-online-Leser wollte wissen: "Warum muss ich deutsche Einkommensteuer auf meine Renten zahlen, wenn ich permanent im Ausland lebe?"

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Die Antwort kennt Olesja Hess, Steuerexpertin bei Wiso Steuer. Auch, wenn der Wohnsitz in einem anderen Land liegt, "kann es gut sein, dass Sie weiterhin deutsche Einkommensteuer auf Ihre Renten zahlen müssen", so Hess. "Entscheidend ist, ob Deutschland überhaupt das Recht hat, Ihre Rente zu besteuern."

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Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Deutschland hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen sollen verhindern, dass Sie auf dieselben Einkünfte doppelt Steuern zahlen müssen. Sie regeln, welcher Staat die Renteneinkünfte besteuern darf – Deutschland, Ihr neuer Wohnsitzstaat oder beide.

Je nach Abkommen kann Deutschland das Besteuerungsrecht:

  • voll behalten,
  • mit dem Wohnsitzstaat teilen oder
  • vollständig an den Wohnsitzstaat abtreten.

"Leben Sie zum Beispiel in einem Land, in dem laut DBA nur der Wohnsitzstaat Ihre Rente versteuern darf (z. B. USA bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung), dann fällt in Deutschland keine Steuer mehr auf diese Rente an", so Expertin Hess.

Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Wer seinen Wohnsitz dauerhaft außerhalb Deutschlands hat, gilt grundsätzlich als beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet: Nur bestimmte inländische Einkünfte unterliegen der deutschen Einkommensteuer. "Hat Deutschland ein Besteuerungsrecht, zählt die Rente aber dazu", weiß Hess. In diesem Fall gelten eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeiten. "So können Sie dann beispielsweise keine oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen – oder dies nur sehr begrenzt tun."

Allerdings können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen (§ 1 Abs. 3 EStG) – etwa wenn mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte aus Deutschland stammen oder Ihre ausländischen Einkünfte unter dem deutschen Grundfreibetrag (12.096 Euro im Jahr 2025) liegen. In diesem Fall gelten für Sie nahezu dieselben steuerlichen Pflichten wie für Personen mit Wohnsitz in Deutschland – einschließlich Steuervorteile bei der Steuererklärung.

Hess betont: Viele Rentenarten – zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus deutschen Betriebsrenten oder aus privaten Rentenverträgen – gelten steuerlich als sogenannte inländische Einkünfte. Das bedeutet: Deutschland behält sich in diesen Fällen häufig das Recht vor, diese Renten zu besteuern – auch wenn Sie dauerhaft im Ausland leben.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage bei Wiso Steuer
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