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Kinderbonus: 300 Euro mehr – wer bekommt ihn und was bleibt davon übrig?


300 Euro mehr
Ziffer verrät, wie schnell Sie den Corona-Kinderbonus bekommen


Aktualisiert am 07.09.2020Lesedauer: 3 Min.
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Ein Vater liest seinem Kind vor (Symbolbild): Der Kinderbonus von 300 Euro kommt nicht allen Eltern gleich stark zugute.Vergrößern des Bildes
Ein Vater liest seinem Kind vor (Symbolbild): Der Kinderbonus von 300 Euro kommt nicht allen Eltern gleich stark zugute. (Quelle: LumiNola/getty-images-bilder)

Wegen der Corona-Pandemie erhalten Eltern ab sofort zusätzliches Geld vom Staat. Wir erklären, wer diesen Kinderbonus zuerst bekommt, was man dafür tun muss und wer am stärksten profitiert.

300 Euro extra für jedes Kind – diesen sogenannten Kinderbonus bekommen Eltern von etwa 18 Millionen Kindern in Deutschland ab diesem Montag. Die staatliche Prämie soll helfen, die Folgen der Corona-Krise zu mildern. Doch nicht alle Eltern profitieren im gleichen Maß von dem Extra-Geld.

Wir erklären, welche Unterschiede es beim Kinderbonus zwischen Besserverdienern, Hartz IV-Empfängern und Alleinerziehenden gibt, warum nicht alle Eltern den Zuschlag gleichzeitig bekommen und was gilt, wenn ein Kind erst nach den Auszahlungsterminen geboren wird.

Wer bekommt den Kinderbonus?

Den Kinderbonus erhalten alle Eltern, die im Jahr 2020 für mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben und hatten. Für sie gibt es 300 Euro pro Kind, die in zwei Raten ausgezahlt werden.

Wann wird der Zuschlag ausgezahlt?

Die erste Rate von 200 Euro je Kind wird im September überwiesen, die restlichen 100 Euro folgen im Oktober. Los geht es am 7. September – allerdings bekommen nicht alle Eltern gleichzeitig das Geld.

Wie schnell der Kinderbonus auf Ihrem Konto landet, hängt von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, erhalten Sie das Geld als eine der Ersten, alle anderen müssen sich noch etwas gedulden – und zwar umso länger, je höher die Endziffer.

Muss ich den Kinderbonus beantragen?

Nein. Die Familienkasse zahlt den Kinderbonus automatisch aus. Für Neugeborene, für die bisher kein Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt wurde, genügt der Antrag auf Kindergeld.

Was ist, wenn ein Kind erst nach September zur Welt kommt?

Auch dann haben Eltern Anspruch auf den Kinderbonus. Kommt Ihr Kind also erst im Oktober, November oder Dezember zur Welt, erhalten Sie ebenfalls die Sonderzahlung. Denken Sie aber daran, dass Sie zunächst einen Kindergeldantrag stellen müssen. Der Kinderbonus kommt dann ebenfalls in zwei Raten.

Was ist, wenn für ein Kind im September kein Kindergeldanspruch mehr besteht?

Das Geld gibt es trotzdem, wenn für mindestens einen Monat zuvor in diesem Jahr ein Anspruch auf Kindergeld bestand. Ein solcher Fall bestünde zum Beispiel, wenn Ihr Kind im Juli seine Ausbildung abgeschlossen hat.

Was bleibt vom Kinderbonus?

Das hängt davon ab, wie viel Sie verdienen und wie Ihre Familienkonstellation aussieht. Denn bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob es für Sie günstiger ist, Kindergeld und Kinderbonus oder die Entlastung durch die Kinderfreibeträge zu berücksichtigen. Generell gilt: Je mehr Sie verdienen, desto günstiger wirken sich die Kinderfreibeträge für Sie aus.

Laut dem Bundesfamilienministerium sollen 80 Prozent der kindergeldberechtigten Eltern voll vom Kinderbonus profitieren, die restlichen 20 Prozent werden nur teilweise oder gar nicht entlastet. So kann zum Beispiel ein Elternpaar mit drei Kindern und einem Einkommen von bis zu 67.816 Euro den Kinderbonus in voller Höhe behalten.

Verdienen Sie mehr, bleibt weniger übrig. Ab 105.912 Euro profitieren Sie gar nicht mehr. Sind Sie verheiratet und haben nur ein Kind, bleibt ab einem Jahreseinkommen von 86.000 Euro nichts vom Kinderbonus übrig.

Wird der Kinderbonus auf Hartz IV angerechnet?

Nein. Weder bei Hartz IV noch beim Kinderzuschlag noch beim Wohngeld gilt der Kinderbonus als Einkommen. Die Zahlungen laufen ganz normal weiter. Auch beim Unterhaltsvorschuss wird der Bonus nicht angerechnet. So will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Prämie Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute kommt.

Erhalten Alleinerziehende den vollen Kinderbonus?

Nicht zwingend. Denn der alleinerziehende Elternteil, der das Kindergeld bekommt, erhält zwar auch den Kinderbonus, allerdings darf der andere Elternteil seinen Unterhalt um die Hälfte des Bonus kürzen – also um 100 Euro im September und um 50 Euro im Oktober. Wohlgemerkt: Er oder sie darf, muss aber nicht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesagentur für Arbeit
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