Bei Scheidung kann Versorgungsausgleich aufgeschoben werden
Berlin (dpa/tmn) - Beim Versorgungsausgleich werden entstandene RentenansprĂŒche aufgeteilt. Hat ein Ehepartner auch auslĂ€ndische Rentenanrechte erworben, kann es sinnvoll sein, diesen Versorgungsausgleich erst im Rentenfall vorzunehmen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Ăber einen entsprechenden Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main zu entscheiden (Az.: 4 UF 31/17). Das Paar lebte in Deutschland, die Frau stammte aber aus den USA und arbeitete unter anderem an einer Schule fĂŒr Kinder der US-StreitkrĂ€fte. Sie zahlte nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, erwarb aber US-amerikanische Anrechte. Bei der Scheidung hatte das Amtsgericht den Versorgungsausgleich nur in Bezug auf die RentenansprĂŒche des Mannes vorgenommen, nicht aber auf die der Frau.
Dagegen wehrte sich der Mann und konnte sich beim Oberlandesgericht durchsetzen. Der Ausgleich sollte nicht bei der Scheidung erfolgen, da die Höhe der Anrechte auf Altersversorgung der Frau noch nicht abschlieĂend geklĂ€rt sei und der Mann seine AnsprĂŒche diesbezĂŒglich nur in den USA geltend machen könne. Erfolge der Ausgleich der deutschen Anrechte fĂŒr die Frau erst im Rentenfall, seien auch ihre eigenen auslĂ€ndischen Anrechte bekannt.