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Onlinehandel: Waren für die Rücksendung sicher verpacken


Onlinehandel
Waren für die Rücksendung sicher verpacken

Von dpa
05.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Damit die Rücksendung unversehrt ankommt, sollten Verbraucher die Ware gut verpacken.Vergrößern des BildesDamit die Rücksendung unversehrt ankommt, sollten Verbraucher die Ware gut verpacken. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)

Kehl (dpa/tmn) - Bestellte Waren halten nicht immer, was sie versprechen: Mal sitzt die Hose schlecht, mal hat die Gardine nicht den gewünschten Farbton. Wer online einkauft, kann den Vertrag bis zu 14 Tage nach Erhalt der Ware widerrufen.

Den Widerruf teilen Kunden dem Händler mit und senden dann die Ware zurück. Dabei sollten sie auf eine gute Verpackung achten, rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Das Verbraucherzentrum empfiehlt, dafür die Originalverpackung zu nutzen, um die Ware sicher zu verpacken. Dazu verpflichtet ist der Kunde aber nicht.

Wichtig sei außerdem, den Einlieferungsbeleg gut aufzubewahren. So hat der Kunde einen Nachweis, dass er das Paket ordnungsgemäß bei einem Zustelldienst aufgegeben hat. Außerdem sollte der vom Händler vorgeschlagene Transportdienst genutzt werden. Geht die Ware dann unterwegs verloren, haftet der Händler, erklären die Verbraucherschützer.

Auch fürs Porto ist der Käufer zuständig, sofern der Händler ihn darüber informiert hat. Oft übernehmen aber nach der Erfahrung der Verbraucherschützer die Händler die Kosten. Kunden können dann beim Verkäufer nach einem Retourenlabel fragen.

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