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Geht die EU-Rente problemlos über in die Altersrente?


Rentenfrage
Geht die EU-Rente problemlos über in die Altersrente?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 07.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Mann im Rollstuhl (Symbolbild): Wer nicht mehr arbeiten kann, hat womöglich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.Vergrößern des BildesMann im Rollstuhl (Symbolbild): Wer nicht mehr arbeiten kann, hat womöglich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich bekomme seit 2001 Erwerbsunfähigkeitsrente, bin Jahrgang 1957. Meine Frage: Geht die Rente dann problemlos über in die Altersrente?

"Die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) wird Ihnen offensichtlich unbefristet bis zum Erreichen Ihrer regulären Altersgrenze gezahlt", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu t-online.

Mit Jahrgang 1957 vollenden Sie diese mit 65 Jahren und 11 Monaten. Für einen anderen Jahrgang gilt eine andere Altersgrenze. Eine Übersicht finden Sie hier.

"Die Ihnen dann zustehende reguläre Altersrente müssen Sie beantragen", sagt er weiter. "Dafür schickt Ihnen die Rentenversicherung circa vier Monate vorher die notwendigen Antragsformulare. Dabei handelt es sich um einen verkürzten Rentenantrag."

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen zur Rente. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Die Altersrente wird nach dem aktuell geltenden Recht berechnet. Durch diese neue Berechnung kann die Rente gegebenenfalls auch höher ausfallen, so Manthey weiter.

Gut zu wissen: Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es heute nicht mehr, sie wurde vor 20 Jahren von der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) abgelöst. Lesen Sie hier mehr dazu.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Dirk Manthey
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