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Indexmodell: Rundfunkbeitrag soll sich an Teuerungsrate orientieren


Indexmodell
Rundfunkbeitrag soll sich an Teuerungsrate orientieren

Von dpa, sm

Aktualisiert am 07.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Seite des Beitragsservice auf einem Handy: Es herrscht weitgehend Einigkeit beim Index-Modell. Aber noch sind viele Fragen offen.Vergrößern des BildesSeite des Beitragsservice auf einem Handy: Es herrscht weitgehend Einigkeit beim Index-Modell. Aber noch sind viele Fragen offen. (Quelle: Jens Kalaene/dpa)
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Die Politik fordert stärkere Sparbemühung von den Sendern, diese wiederum fordern eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Jetzt haben sich die Bundesländer auf eine Anpassung der ehemaligen GEZ-Gebühr an die Teuerungsrate geeinigt.

Wie genau der Rundfunkbeitrag in Zukunft festgelegt werden soll, ist weiter offen. Zwar sind sich die Bundesländer weitgehend über ein sogenanntes Index-Modell einig. Nur seien die Modalitäten "nicht abschließend entschieden", sagt Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) nach einer Sitzung der Länderchefs in Berlin. Das Index-Modell sei "der überwiegende Gesprächsstand".

Das bedeutet: Die Höhe des Betrags – zurzeit sind es 17,50 Euro im Monat – soll sich schon bald an der Teuerungsrate in Deutschland orientieren. In den Einzelheiten bestehen aber weiterhin Differenzen.

Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen

Die Ministerpräsidenten beschlossen aber bereits die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen, wie der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Menschen mit einer Zweitwohnung nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag bezahlen. Die bisherige Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit.

Kommission ermittelt bislang Bedarf der Sender

Die Länder diskutieren seit Jahren, wie der Beitrag, den jeder Haushalt in Deutschland entrichten muss, für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestaltet werden soll. Die jetzige Beitragshöhe gilt bis Ende 2020. Bisher unterbreitet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) alle vier Jahre einen Vorschlag zur Beitragshöhe. Auch künftig soll die KEF den Finanzbedarf ermitteln. Doch soll sich die Steigerung des Rundfunkbeitrags dann stärker nach der Entwicklung der Verbraucherpreise richten.

Die KEF soll dabei auch weiterhin in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Anstalten ausreichend finanziert sind. Auch die Länderparlamente bleiben eingebunden. Die Politik fordert seit Langem größere Sparanstrengungen. Die Öffentlich-Rechtlichen kontern, dass sie mehr Geld brauchen, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Ausgangswert für die Indizierung noch offen

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hatte Anfang Mai betont, dass es nun darauf ankomme, wie das Indexmodell konkret aussehen soll. Denn auch eine Anpassung an die Preisentwicklung könne auf ein Schrumpfen hinauslaufen. Teuerungsraten und Tarifabschlüsse bei den Sendern lägen längst über dem Verbraucherpreis-Index. Deswegen wird es entscheidend sein, welchen Ausgangswert der neue Index als Sockel haben wird. Im Gespräch waren bisher mindestens 18 Euro im Monat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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