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Was sind Kindererziehungszeiten?


Mütterrente
Was sind Kindererziehungszeiten?

hm (CF)

Aktualisiert am 16.06.2014Lesedauer: 2 Min.
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Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sollen Eltern keinen finanziellen Nachteil in der Rente haben, weil sie während der ersten Lebensjahre eines Kindes beruflich und finanziell zurückstecken. Dies honoriert die Tatsache, dass Kinder die nächste Generation Arbeitnehmer und Rentenbeitragszahler stellen. Doch was genau verbirgt sich hinter den Kindererziehungszeiten?

Kindererziehungszeiten als Ausgleich

Für eine Gesellschaft sind Kinder zweifellos von großer und sogar existenzieller Bedeutung. Doch sie kosten ihre Eltern auch viel Geld und vor allem Zeit. Während der ersten Lebensjahre eines Kindes verzichtet in der Regel zumindest ein Elternteil zeitweilig auf die berufliche Karriere, tritt kürzer oder hört sogar ganz auf zu arbeiten. Durch den damit verbundenen Verdienstausfall werden auch geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und entsprechend weniger Entgeltpunkte aufgebaut.

Als Ausgleich dient die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Rente. Pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, erhält ein Elternteil für die Kindererziehungszeiten während des ersten Lebensjahres des Kindes einen Entgeltpunkt. Mit der Einführung der Mütterrente am 1. Juli 2014 wird die Leistung auf zwei Punkte für die ersten beiden Lebensjahre erhöht. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden oder zukünftig geboren werden, rechnet die Rentenversicherung drei Entgeltpunkte für die Erziehung der Kinder in den ersten Lebensjahren an. Diese Rentenzeiten werden durch die Mütterrente nicht erhöht.

Monatsgenaue Anrechnung

Die Kindererziehungszeiten werden monatsgenau berechnet. Wurde ein Kind also am 1. Januar 2014 geboren, werden dem Rentenkonto eines Elternteils über 36 Monate, also bis einschließlich Dezember 2016, 0,08 Punkte pro Monat angerechnet. Eltern von vor 1992 geborenen Kindern erhalten mit der Mütterrente 0,08 Punkte über einen Zeitraum von 24 Monaten. Insgesamt ergibt dies einen Entgeltpunkt pro Jahr. Dies entspricht genau dem Rentenanspruch, den ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer pro Jahr aufbaut.

Im Fall von Mehrlingsgeburten verlängert sich der Bezugsraum: Eltern von Zwillingen werden also - je nach deren Geburtsjahr - nicht vier beziehungsweise sechs Punkte auf die ersten zwei oder drei Jahre angerechnet, sondern jeweils einer auf die ersten vier respektive sechs Jahre.

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