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Steuererklärung: Mit diesem Tipp wird sie für Rentner einfacher


Rentenversicherung
Steuererklärung: Mit diesem Tipp wird sie für Rentner einfacher

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 27.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Rentnerin liest Bescheid: Auch Rentner müssen teilweise eine Steuererklärung einreichen. Dabei hilft die Bescheinigung der Rentenversicherung.Vergrößern des BildesRentnerin liest Bescheid: Auch Rentner müssen teilweise eine Steuererklärung einreichen. Dabei hilft die Bescheinigung der Rentenversicherung. (Quelle: Frank Sorge/imago-images-bilder)
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Bevor Rentner ihre Steuererklärung machen, sollten sie sich eine Bescheinigung der Rentenversicherung zuschicken lassen. Der Beleg hilft beim Ausfüllen der relevanten Anlagen. Wo und wie ist er anzufordern?

Immer mehr Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser liegt zurzeit für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verheiratete bei 18.816 Euro.

Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Vordrucke "Anlage R" und "Anlage Vorsorgeaufwand" beifügen. Hierbei hilft ihnen eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung, die sogenannte "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt". Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

So können Rentner die Bescheinigung anfordern

Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wer sie einmal beantragt hat, bekommt sie in den Folgejahren automatisch zugeschickt.

Wenn diese Bescheinigung erstmalig benötigt wird, kann sie per Brief, Fax oder Internet angefordert werden. Möglich ist auch ein Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Nummer des gebührenfreien Servicetelefons lautet: 0800 / 1000 4800.

Wichtig zu beachten: Bei der Anforderung ist die persönliche Rentenversicherungsnummer anzugeben. Wer die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, gibt die Versicherungsnummer des Verstorbenen an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Steuertipps.de
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