Kann ich Corona-Masken von der Steuer absetzen?
Strengere Maskenpflicht beim Einkauf und im ĂPNV: Bund und LĂ€nder haben die Corona-MaĂnahmen nachgeschĂ€rft. Was bedeutet das fĂŒr Arbeitnehmer?
Die einfache Stoffmaske hat vielerorts ausgedient. In Bus und Bahn und in den Supermarkt sollen Sie nur noch mit einer besser schĂŒtzenden FFP2- oder einer medizinischen OP-Maske kommen. Das geht ins Geld.
SchlieĂlich sind beides Einwegprodukte, die Sie spĂ€testens dann entsorgen mĂŒssen, wenn sie durchfeuchtet sind. Manch ein Arbeitgeber geht deshalb dazu ĂŒber, seinen Angestellten FFP2-Masken zur VerfĂŒgung zu stellen.
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Aber sind die wirklich kostenlos oder muss ich sie als geldwerten Vorteil versteuern? Darf ich andersherum meine selbst gekauften Masken von der Steuer absetzen? Wir klÀren die wichtigsten Fragen.
Muss ich Masken vom Arbeitgeber versteuern?
In der Regel nicht, sagt Daniel Schollenberger, Steuerexperte bei Steuertipps.de. Zwar könne man Masken, die es vom Arbeitgeber geschenkt gibt, theoretisch als geldwerten Vorteil auslegen, aber: "Werden die Masken aus betrieblichem Interesse gekauft, dann stellt die kostenlose Maskenabgabe keinen geldwerten Vorteil dar."
Die Experten von Buhl Data Service, Macher der Wiso-Steuersoftware, sehen das Àhnlich. Sie bewerten vom Chef geschenkte Masken eher als "freiwillige soziale Leistung", die nicht dem Sachbezug unterliege und deshalb steuerlich auch nicht relevant sei. Es liege jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers, das zu entscheiden und könne je nach Beruf variieren.
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Allerdings wĂ€ren die Masken selbst dann bis zu einem gewissen Grad steuerfrei, wenn sie als Sachbezug gezĂ€hlt wĂŒrden. Die Freigrenze liegt hier bei 44 Euro pro Monat.
Wann besteht "betriebliches Interesse"?
Wenn es sich um eine VorsichtsmaĂnahme handelt, die Arbeitnehmer schĂŒtzen und den Betrieb aufrechterhalten soll â so wie jetzt in der Corona-Pandemie. Dass die Masken auch privat genutzt werden können, spiele fĂŒr die lohnsteuerliche Bewertung in diesem Fall keine Rolle, so Schollenberger.
Was gilt fĂŒr Arbeitgeber bei der Steuer?
Kauft ein Arbeitgeber Masken fĂŒr seine Arbeitnehmer, kann er die Kosten dafĂŒr als Betriebsausgaben abziehen.
Kann ich selbst gekaufte Masken absetzen?
Hier ist die Lage uneindeutiger. "Das hÀngt davon ab, ob die Maske beruflich genutzt wird oder nicht", sagt Thomas Matena, Marketing Manager bei Buhl Data Service. Falls sie beruflich genutzt werde, könne man sie den Werbungskosten zurechnen.
Steuertipps.de-Experte Schollenberger hĂ€lt das hingegen nicht fĂŒr möglich. Weil die Maske auch privat genutzt werden könne, gelte sie als gemischtgenutztes Arbeitsmittel. "Das heiĂt, es lĂ€sst sich nicht vernĂŒnftig zuordnen, welcher Prozentsatz auf private und welcher auf die berufliche Verwendung entfĂ€llt. Damit entfĂ€llt der Ansatz als Werbungskosten", sagt Schollenberger.
Er rĂ€t, die Maske stattdessen als auĂergewöhnliche Belastung anzusetzen. "Hierbei wirken sich die Kosten dann aus, wenn Sie ĂŒber die zumutbare Eigenbelastung kommen."
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Matena wiederum schrĂ€nkt ein, dass eine auĂergewöhnliche Belastung laut Gesetz nur dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige "zwangslĂ€ufig gröĂere Aufwendungen als die ĂŒberwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher EinkommensverhĂ€ltnisse, gleicher VermögensverhĂ€ltnisse und gleichen Familienstands" hat.
"Daher wĂŒrden wir einen generellen steuerlichen Abzug hier eher verneinen, da in Zeiten einer Pandemie alle Steuerpflichtigen diese Aufwendungen tragen mĂŒssen â das Merkmal der 'AuĂergewöhnlichkeit' ist im Vergleich zu anderen Steuerzahlern also nicht gegeben", sagt Matena.
Tipp: Probieren Sie einfach eine der Varianten aus. Die FinanzĂ€mter entscheiden dann selbst, was sie durchgehen lassen. Um vom Absatz als Werbungskosten zu profitieren, mĂŒssen Sie ĂŒbrigens grundsĂ€tzlich ĂŒber die Pauschale von 1.000 Euro kommen, die Ihnen ohnehin gewĂ€hrt wird.