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Bei Hausverkauf: Steuerurteil zum häuslichen Arbeitszimmer erwartet


Bei Hausverkauf
Steuerurteil zum häuslichen Arbeitszimmer erwartet

Von dpa
17.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Muss der anteilige Erlös eines Arbeitszimmers bei einem Hausverkauf versteuert werden? Der Bundesfinanzhof wird in diesem Jahr abschließend über den Fall entscheiden.Vergrößern des BildesMuss der anteilige Erlös eines Arbeitszimmers bei einem Hausverkauf versteuert werden? Der Bundesfinanzhof wird in diesem Jahr abschließend über den Fall entscheiden. (Quelle: Oliver Berg/dpa./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Verkaufen Eigentümer ihr selbst genutztes Wohnhaus oder ihre Eigentumswohnung, brauchen sie auf den Gewinn keine Einkommensteuern zahlen. Diese Regel gilt auch dann, wenn sich ein häusliches Arbeitszimmer in der Wohnung befand und dieses in den Vorjahren von der Einkommensteuer abgesetzt wurde, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 5 K 338/19).

"Das Urteil hat immense Bedeutung für viele Eigenheimverkäufer, die innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist verkaufen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Im konkreten Fall nutzte eine Lehrerin einen Raum ihrer Eigentumswohnung als häusliches Arbeitszimmer und machte dies in ihren Steuererklärungen geltend.

Nach etwa fünf Jahren verkaufte sie die Wohnung mit Gewinn. Für den Gewinnanteil, der auf das Arbeitszimmer entfiel, verlangte das Finanzamt Einkommensteuer, weil die zehnjährige Spekulationsfrist für Immobilien noch nicht abgelaufen war.

Das Finanzgericht entschied zugunsten der Lehrerin: Das Arbeitszimmer sei Teil der Privatwohnung und kann nicht unabhängig von dem Rest der Wohnung verkauft werden. Deshalb sei keine Aufteilung des Kaufpreises in privat und beruflich vorzunehmen.

Der Bundesfinanzhof wird in diesem Jahr abschließend über den Fall entscheiden, wie aus der jetzt veröffentlichten Jahresvorschau des Gerichts hervorgeht (Az.: IX R 27/19). Betroffene Arbeitnehmer können sich auf den Steuerfall berufen und gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt den Veräußerungserlös für das Arbeitszimmer versteuert.

"Wer sich nicht auf Streitigkeiten mit dem Finanzamt einlassen und die Spekulationssteuer vermeiden will, sollte die Immobilie mit dem Arbeitszimmer frühestens nach zehn Jahren verkaufen", so Klocke. Dann bleibt der Verkaufserlös bei einem Privathaus meist steuerfrei.

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