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Aufbewahrungsfristen: Diese steuerlichen Unterlagen dürfen entsorgt werden


Aufbewahrungsfristen
Diese steuerlichen Unterlagen dürfen entsorgt werden

Von dpa
07.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Zum Jahreswechsel kann wieder im Archiv aufgeräumt werden: Alte Unterlagen dürfen nach bestimmten Fristen entsorgt werden.Vergrößern des BildesZum Jahreswechsel kann wieder im Archiv aufgeräumt werden: Alte Unterlagen dürfen nach bestimmten Fristen entsorgt werden. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wichtige steuerliche Unterlagen dürfen nicht sofort entsorgt werden. Häufig gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist, erklärt der Bund der Steuerzahler. Diese beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in der Buchführung vorgenommen oder die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss aufgestellt wurde.

Nach dem 31. Dezember können daher Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege, die vor dem 1. Januar 2012 aufgestellt wurden, vernichtet werden, wenn die Steuerbescheide endgültig sind. Für Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, wie zum Beispiel Lohnunterlagen, gilt eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist. Solche Unterlagen, die vor dem 1. Januar 2016 entstanden sind, können ebenfalls vernichtet werden, wenn die Steuerbescheide endgültig sind.

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