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Was kostet die Krankenversicherung bei Elternzeit?

sg (TP)

Aktualisiert am 14.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Der Gesetzgeber räumt frischgebackenen Eltern für die ersten drei Jahre die Möglichkeit einer Elternzeit ein. Doch wie sieht es während dieser Zeit mit dem wichtigen Thema Krankenversicherung bei Elternzeit aus? Ist man automatisch beitragsfrei weiter versichert?

Regelungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind, läuft die Krankenversicherung bei Elternzeit beitragsfrei weiter, solange Sie keine beitragspflichtigen Einkünfte beziehen. Elterngeld und Mutterschaftsgeld zählen nicht dazu. Erst wenn beitragspflichtige Einkünfte erzielt werden, wird ein Beitrag fällig. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenversicherung nach, ab wann dieser Fall eintritt.


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Wenn Sie Student sind und während der Elternzeit immatrikuliert bleiben, müssen Sie auch weiterhin die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten.

Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, können Sie sich bei Ihrem Ehepartner im Rahmen einer Familienversicherung kostenfrei mitversichern, wenn dieser Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Ist er privat versichert, wird der Beitragssatz anhand der Höhe des Einkommens Ihres Ehepartners bestimmt, wobei nur ein Teil berücksichtigt wird. Sind Sie alleinstehend und waren zuvor freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, fällt auch während der Elternzeit ein Beitrag an. In jedem Fall sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung beraten lassen, bevor Sie in Elternzeit gehen.

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Eine private Krankenversicherung bietet oft eigene Tarife an

Sind Sie privat krankenversichert, müssen Sie normalerweise auch während der Elternzeit Beiträge entrichten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, inwiefern diese hierfür Spezialtarife anbietet. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für den Zeitraum der Elternzeit ist nicht möglich; auch nicht im Rahmen einer kostenfreien Familienversicherung.

Gesonderte Regelungen für Beamte

Für Beamte gelten gesonderte Regelungen während der Elternzeit. Generell bleiben Beamte auch während der Elternzeit beihilfeberechtigt. Beitragsfrei sind Sie jedoch in der gesetzlichen Krankenkasse nicht.

Allerdings besteht unter Umständen ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Dabei wird in der Regel von Fall zu Fall entschieden. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Pensionsregelungsbehörde.

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  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff
Krankenversicherung
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