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Angleichung der Arzthonorare für PKV- und GKV-Patienten


Zwei-Klassen-Medizin
Einheitliche Honorarordnung – Fluch oder Segen für gesetzlich Versicherte?

dpa, sm

20.02.2018Lesedauer: 3 Min.
Arzt hält Stethoskop: Die SPD fordert die Angleichung der Arzthonorare von gesetzlich Versicherten und Privatversicherten.Vergrößern des BildesArzt hält Stethoskop: Die SPD fordert die Angleichung der Arzthonorare von gesetzlich Versicherten und Privatversicherten. (Quelle: Marijan Mura/dpa-bilder)
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Ein Facharzttermin ist für Privatpatienten meist in kurzer Zeit verfügbar, während sich gesetzlich Versicherte oft Wochen oder gar Monate gedulden müssen. Ein Lösungsansatz für das Problem soll neben den Terminservicestellen der kassenärztlichen Vereinigungen auch die Vereinheitlichung der Arzthonorare für gesetzlich und privat Krankenversicherte bieten.

Um die sogenannte "Zwei-Klassen-Medizin", die "Zwei-Klassen-Wartezeiten" und den Ärztemangel auf dem Land wurde auch in den Koalitionsverhandlungen bis zur letzten Sekunde gerungen. Union und SPD verständigten sich vorerst auf die Bildung einer Kommission, die die Machbarkeit einheitlicher Arzthonorare prüfen soll – unabhängig vom Versichertenstatus des Patienten und ohne Einkommenseinbußen für die Ärzte. Wie das funktionieren soll, sind sich die Experten uneins. Sicher ist: Es treffen zwei Systeme aufeinander, die eigentlich unvereinbar sind.

Kritik der Kassen: Mehrkosten und verfassungsrechtliche Bedenken

Bei den Vertretern der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (PKV und GKV) stoßen die SPD-Pläne zur Angleichung der Arzthonorare auf wenig Gegenliebe. Die GKV kritisiert die zusätzliche Belastung ihrer Beitragszahler. Eine bloße Angleichung der Honorare ohne gleichzeitige Anpassung der ärztlichen Leistungen hieße, dass die gesetzliche Krankenversicherung für die gleichen Leistungen mindestens sechs Milliarden Euro mehr bezahlen müsste.

Und die PKV befürchten den ersten Schritt in Richtung einheitliche gesetzliche Bürgerversicherung. Zudem führen die privaten Kassen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. Mit einer einheitlichen Gebührenordnung würde in die Vertragsfreiheit der Versicherten eingegriffen ebenso wie in die Berufsfreiheit der Ärzte sowie der Krankenversicherer.

GKV-Versicherte: Beiträge und Wartezeiten

Mit einer einheitlichen Honorarordnung – ohne gleichzeitige Einkommensverluste für die Ärzte – würden massive Beitragssteigerungen für die gesetzlich Versicherten einhergehen, betonen Vertreter von PKV und GKV unisono. Gesundheitsökonomen rechnen mit einer Steigerung der Beiträge von etwa 0,46 Prozentpunkte auf rund 16 Prozent. Andere Experten rechnen gar mit einem Anstieg um 0,6 Punkte auf 16,2 Prozent. Nach jetzigem Beitragssystem müsste diese Mehrbelastung in erster Linie von den Arbeitnehmern geschultert werden. Sollten die Krankenkassenbeiträge ab 2019 wieder in Gänze paritätisch finanziert werden, würden sowohl Beitragssteigerungen als auch Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.

Bei den Wartezeiten für gesetzlich Versicherte würde eine einheitliche Honorarordnung von Ärzten kaum zur Entspannung führen. Das würde schon rein rechnerisch schwierig: 90 Prozent sind gesetzlich und rund zehn Prozent sind privat versichert. Der eigentliche Grund für die unterschiedlichen Wartezeiten sei die GKV-Budgetierung der ärztlichen Vergütung insbesondere am Ende des Quartals, heben Gesundheitsökonomen hervor. Untersuchungen zeigen, dass Ärzte am Ende eines Quartals weniger bis keine Termine für gesetzlich Versicherte anbieten.

Ärztehonorar: Privatpatienten und private Zusatzleistungen

Knapp über 26 Prozent des Ärztehonorars entfallen auf Privatabrechnungen – darunter fallen Privatpatienten sowie private Zusatzleistungen, die GKV-Patienten in Anspruch nehmen können. Ein Arzt kann mit einer vergleichbaren Leistung bei einem Privatpatienten das zweieinhalb- bis Dreifache des Honorars erlösen, als bei einem gesetzlich Versicherten, bei Laborärzten sogar mehr als das Fünffache.

Dabei kommt privat Versicherte nicht unbedingt die bessere Behandlung zuteil. Laut Kritikern bekommen sie öfter Therapien, die nicht wirklich nötig oder mit Risiken behaftet seien. Nicht selten werden Privatpatienten mit Forderungen konfrontiert, deren Leistung sie nicht angefragt haben. Andererseits versuchen Ärzte ihr Budget auch durch den Verkauf von Privatleistungen an gesetzlich Versicherte aufzupeppen – zum Beispiel die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

Zusatzangebote: Neuer Markt für Premiumpatienten

Sollte mit einer einheitlichen Gebührenordnung auch eine Steuerung und mithin Begrenzung des Leistungsumfangs und eine Deckelung der Ausgaben einhergehen, könnte sich schnell ein neuer Markt für "Premiumpatienten" entwickeln. Der Grund: Die Ärzte könnten zusammen mit den privaten Kassen neue Zusatzangebote auf den Markt bringen. Das könnten besondere Leistungen aber auch verkürzte Wartezeiten sein, die sich Patienten zusätzlich erkaufen könnten. Der Weg zur "Zwei-Klassen-Medizin" wäre somit einmal mehr zementiert.

Ärztemangel auf dem Land: Andere Lösungsansätze erforderlich

Auch beim Ärztemangel auf dem Land würde eine einheitliche Gebührenordnung kaum Abhilfe schaffen. Bereits jetzt gibt es Umsatzgarantien, Investitionshilfen sowie das Angebot, dass Ärzte als Angestellte in von Kassenärztlichen Vereinigungen gestellte Praxen gehen können. Doch bieten diese Maßnahmen bislang kaum eine Entscheidungsgrundlage für Ärzte, sich trotz der geringen Dichte an Privatversicherten für das Land zu entscheiden. Neben Fehlanreizen bei der Niederlassung von Ärzten entscheiden sich Jungmediziner oft aus anderen Gründen gegen das Land und für die Stadt.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • eigene Recherchen
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