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Arbeitnehmerpauschbetrag: Minimale Entlastung


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Arbeitnehmerpauschbetrag: Minimale Entlastung

am (CF)

18.05.2012Lesedauer: 1 Min.
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Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist eine Summe, die bei der Errechnung der Lohnsteuer pauschal vom Bruttolohn abgezogen wird. Mit der Einführung des Steuervereinfachungsgesetzes wurde dieser Betrag für Arbeitnehmer auf 1.000 Euro jährlich angehoben (vorher 920 Euro). Für Rentner liegt dieser Betrag bei 102 Euro jährlich.

Höhere Werbungskosten nachweisen

Bei Werbungskosten über 1.000 Euro jährlich haben Sie von der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages keinerlei Nutzen. Um Steuern sparen zu können, müssen Sie nach wie vor jeden Beleg sammeln, um so die höheren Ausgaben gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Bereits ab einem Arbeitsweg von 16 Kilometern übersteigen die tatsächlichen Kosten die Pauschale.

Ansatz des Arbeitnehmerpauschbetrages

Sollten Sie weniger als 1.000 Euro Werbungskosten haben, vermindert sich Ihr steuerpflichtiger Bruttolohn um 80 Euro monatlich. Je nach Steuersatz bringt Ihnen das eine Steuerersparnis von 12 bis 34 Euro jährlich, dies wäre eine Ersparnis von 1 bis 3 Euro monatlich.

Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen

Sollten Ihre Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag 2012 übersteigen, können Sie sich, um Steuern sparen zu können, beim Finanzamt einen Freibetrag in der Datenbank eintragen lassen, da es keine Lohnsteuerkarte mehr gibt. Der übersteigende Betrag muss zusammen mit den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen mindestens 600 Euro betragen.

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