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Steuererklärung: Diese Tricks kennt auch das Finanzamt


Steuererklärung
Schlechte Karten für Schummler: Diese Steuer-Tricks kennt auch das Amt

Von afp, t-online
27.04.2013Lesedauer: 3 Min.
Was steuerpflichtig ist, steht im GesetzVergrößern des BildesWas steuerpflichtig ist, steht im Gesetz (Quelle: Blickwinkel/imago-images-bilder)
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Zwischen Steueroptimierung und -hinterziehung ist es oft ein schmaler Grat. Bei der Ende Mai fälligen Steuererklärung gerät so mancher in Versuchung, seine Schuld beim Fiskus zu drücken. Nun sind viele beliebte Versuche nicht nur rechtswidrig - sie fliegen noch dazu schnell auf. Diese Tricks kennt vermutlich auch Ihr Sachbearbeiter:

Fahrtkosten: Den Weg zur Arbeit künstlich zu verlängern, um höhere Fahrtkosten von der Steuer absetzen zu können, erscheint manchem reizvoll. Doch das Finanzamt kommt dem meist auf die Schliche. Mit einem Routenplaner lässt sich die Strecke schnell nachrechnen. Ein Umweg zur Arbeit wird aber anerkannt, wenn die Strecke verkehrsgünstiger ist. Die Beamten werden auch schnell stutzig, wenn Steuerzahler mehr als die üblichen rund 220 Arbeitstage pro Jahr angeben.

Buchquittungen: Mancher Steuerzahler reicht grundsätzlich jede Buchquittung ein. Doch anhand der internationalen Buchnummer ISBN können die Beamten herausfinden, um welches Buch es sich tatsächlich handelt. Seit dem Jahr 2011 dürfen allerdings Bücher angegeben werden, die keine reine Fachliteratur sind und Allgemeinwissen enthalten. Wer ein Buch zur Hälfte beruflich nutzt, kann in der Steuererklärung 50 Prozent ansetzen.

Arbeitszimmer: Beliebt ist der Versuch, Kinder- oder Gästezimmer als Arbeitsraum abzusetzen. Es kann aber passieren, dass das Finanzamt vorbeischaut. Dann müssen hektisch verdächtige Möbel verrückt werden - und der Beamte wird genau nach verräterischen Spuren schauen.

Bewerbungskosten: Auch wer hohe Kosten für einen weiten Fahrtweg zum angeblich potenziellen Arbeitgeber ansetzt, muss sich auf kritische Nachfragen gefasst machen.

Weiterbildung: Wer vom Arbeitgeber ein Fortbildungsseminar bezahlt bekommt, der darf die Kosten nicht auch noch von den Steuern abziehen. Finanzbeamte werden misstrauisch, wenn ein Arbeitnehmer angeblich eine tausende Euro teure Weiterbildung aus eigener Tasche finanziert hat. Auch wer vom Arbeitgeber bezahlte Dienstreisen absetzen will, muss aufpassen: Schaut das Finanzamt beim Arbeitgeber vorbei, kann so etwas schnell auffliegen.

Wertpapiergewinne: Sparer und Aktienanleger teilen ihre Gewinne nur ungern dem Fiskus mit. Es lohnt sich jedoch nicht, Einnahmen zu verschweigen - auch nicht, wenn sie im EU-Ausland erzielt wurden. Die Beamten können die obligatorische Jahresbescheinigung der Banken über alle steuerpflichtigen Wertpapiergeschäfte anfordern. Ausländische Geldhäuser melden Zinserträge automatisch den deutschen Finanzbehörden.

Konto für die Kinder: Eltern versuchen manchmal, Steuern auf Kapitalerträge zu umgehen, indem sie Geldvermögen auf die Kinder übertragen. Diese können nämlich einen eigenen Sparerfreibetrag geltend machen. Das Geld darf aber nicht nur zum Schein übertragen werden. Die Eltern dürfen keinen Zugriff für eigene Zwecke mehr haben.

Grundregeln für eine legale Steuererklärung

Trotzdem gibt es keinen Grund, mehr Steuern als nötig zu zahlen. Ein paar Grundregeln helfen, dabei im Rahmen des Legalen zu bleiben. Bei den absetzbaren Posten gibt es im Prinzip vier relevante Gruppen:

Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer. Die zweite Gruppe sind die Sonderausgaben, das sind vor allem Ausgaben für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und neuerdings die Kinderbetreuung. Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheiten oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Viele abzugsfähige Ausgaben müssen belegt werden. Wichtig ist, dass gekaufte Artikel möglichst genau auf der Quittung verzeichnet sind. Für andere Angaben flattern Steuernachweise in den ersten Wochen des Jahres ins Haus - etwa von Banken oder Versicherungen.

Mit Steuerberater oder Lohnhilfe verlängerte Abgabefrist

Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 31. Mai. Wer auf Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater setzt, hat aber Zeit bis zum Jahresende. Die Deutsche Steuergewerkschaft rät trotzdem, die Steuererklärung frühzeitig einzureichen - dann sei auch mit einer schnelleren Rückerstattung zu rechnen.

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