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Pommes, Bleigießen und Zuzahlungen: Das ändert sich für Verbraucher im April


Zuzahlungen, Pommes und Bleigießen
Das ändert sich für Verbraucher im April

Von t-online, dpa, cch

Aktualisiert am 31.03.2018Lesedauer: 3 Min.
Pommes frites: Für die Herstellung von Pommes gelten ab April neue Richtwerte. Sie sollen die Entstehung von Acrylamid senken.Vergrößern des BildesPommes frites: Für die Herstellung von Pommes gelten ab April neue Richtwerte. Sie sollen die Entstehung von Acrylamid senken. (Quelle: LIgorko/getty-images-bilder)
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Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, ein neues Notrufsystem, weniger Acrylamid und gar kein Bleigießen mehr: Im April gibt es für Verbraucher wieder einige Neuerungen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Zuzahlungen zu Arzneimitteln steigen

Viele der mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen ab kommender Woche mit höheren Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig werden, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Das Geld werde von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen.

Grund ist das Absenken sogenannter Festbeträge, bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen Arzneimittel bezahlen. Die Kassen versprechen sich dadurch jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht gleichzeitig, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen.

Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: 2017 waren es mehr als 2,1 Milliarden Euro. Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel), Entzündungshemmer oder Blutverdünner und Rheumamittel.

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten nach Angaben des DAV zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass sich Patienten von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen.

Neue Regeln für die Herstellung von Pommes, Kaffee und Co.

Beim Backen, Braten und Frittieren entstehen Acrylamide, die Krebs erregen können. Der Acrylamidgehalt in vielen Produkten soll durch neue europaweite Auflagen gesenkt werden. Diese gelten ab dem 11. April 2018 für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Keksen, Brot und anderen Backwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung und Kaffee.

Sie sehen zum Beispiel vor, dass für die Herstellung von Pommes nur noch Kartoffelsorten mit einem niedrigen Stärkegehalt verwendet werden. Zudem darf die Frittiertemperatur maximal bei 175 Grad liegen. Produkten zum Selberbacken soll nun eine Anleitung beiliegen, damit Verbraucher auch zu Hause die Acrylamidentstehung möglichst niedrig halten können.

eCall: Notrufsystem fürs Auto wird Pflicht

Schon ab dem 31. März gehört der Notrufdienst eCall ins Auto. Das neue System stellt nach einem Unfall automatisch eine Sprachverbindung zur nächsten Rettungsleitstelle her. Falls die Insassen nicht reagieren, können auf Grundlage von GPS-Daten direkt Rettungsdienste zum Unfallort geschickt werden. Das System ist für Autos vorgeschrieben, die künftig ganz neu auf den Markt kommen. Also für Modelle, die ihre Typzulassung ab dem 31. März erhalten.

Streaming im EU-Ausland

Verbraucher können ab April auch im EU-Ausland kostenpflichtige Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime, Maxdome, Spotify und Co. nutzen. Ursprünglich sollte diese Änderung bereits ab dem 20. März umgesetzt werden. Für die Nutzung im Ausland müssen keine zusätzlichen Gebühren bezahlt werden.

Das Streamingvergnügen hat trotzdem Grenzen: Es gilt nämlich nur für vorübergehende Aufenthalte. Auf Reisen müssen Kunden die Leistungen im gleichen Umfang nutzen können. Wer allerdings dauerhaft in einem anderen EU-Land lebt, muss zu den dortigen Bedingungen ein Abonnement beim jeweiligen Dienst abschließen. Die Dienstanbieter haben das Recht, im Zweifelsfall den Wohnort zu überprüfen. Wie sie das anstellen, kann sich im Einzelfall unterscheiden.

Streamingdienste konnten aufgrund des sogenannten Geoblockings im Ausland zuvor nicht genutzt werden. Geoblocking ist eine Technik, die Internetinhalte und Shoppingseiten nur in einigen Ländern zulässt beziehungsweise für bestimmte Regionen sperrt.

Start-ups werden mehr gefördert

Start-ups können künftig leichter einer Finanzierungshilfe bekommen: Sie erhalten einen besseren Zugang zu Wagniskapital. Die Bundesregierung schließt damit die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann künftig doppelt so viel Kapital bereitstellen wie bisher. Der von ihr gewährte Unternehmerkredit galt zuvor nur für Unternehmen, die fünf Jahre oder länger am Markt sind. Das sogenannte ERP-Wirtschaftsplangesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Silvester ohne Bleigießen

Aus fürs Bleigießen. Im April tritt ein EU-Gesetz in Kraft, das den Grenzwert für Bleigehalt in Produkten reguliert. Der Bleiwert darf künftig nicht höher als 0,3 Prozent liegen. Eine Überschreitung gilt als gefährlich. In Figuren zum Bleigießen findet sich ein Bleigehalt über 70 Prozent. Deshalb wird es Bleigießen-Sets in der Zukunft nicht mehr geben.

Blei ist ein Metall – erhitzt man es, entstehen Bleioxide, die in der Luft verdampfen. Dadurch können giftige Dämpfe in die Atemwege der anwesenden Personen gelangen. In den menschlichen Organismus gelangt Blei auch, wenn die zum Bleigießen verwendeten Löffel nicht entsorgt, sondern weiter benutzt werden.

Höherer Mindestlohn in der Leih- und Zeitarbeit

Für Leiharbeiter und Zeitarbeiter steigt der Mindestlohn. In Westdeutschland klettert dieser von 9,23 auf 9,49 Euro. In Ostdeutschland von 8,91 auf 9,27 Euro.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • DGB über den Mindestlohn 2018
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