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Neue Grundsteuer könnte extra Steuererklärung nötig machen


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Finanzminister beraten
Neue Grundsteuer könnte zusätzliche Steuererklärung nötig machen

Von dpa-afx, afp
Aktualisiert am 02.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Steuererklärung: Die Finanzminister von Bund und Ländern beraten über die Neuregelung der Grundsteuer.Vergrößern des BildesSteuererklärung: Die Finanzminister von Bund und Ländern beraten über die Neuregelung der Grundsteuer. (Quelle: Oliver Berg/dpa)
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Die Neuregelung der Grundsteuer könnte für Grundbesitzer mit bürokratischem Aufwand verbunden sein. Denn Grundstückseigentümer müssten mit einer zusätzlichen Steuererklärung rechnen.

"Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine – allerdings recht schlichte – Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen", sagt Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). "Je nach künftigem Bewertungsmodell wird sie einfach oder sogar sehr einfach sein. Wir brauchen unbedingt ein einfaches Modell."

Die Finanzminister von Bund und Ländern treffen sich an diesem Mittwoch in Berlin und beraten über die Neuregelung der Grundsteuer, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April nötig wird. Hilbers hofft, "dass wir uns darüber einigen, welche Wege gangbar sein könnten und welche nicht."

Neues Gesetz bis Ende 2019

Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. "Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen – andere auch weniger", erwartet Hilbers. "Wir müssen aber sehen, dass wir die Unterschiede zum heutigen Stand gering halten."

In der Diskussion sind derzeit im Wesentlichen drei Modelle:

  • Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt.
  • Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein.
  • Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wären vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien.

Die niedersächsische Landesregierung habe sich noch nicht auf einen Favoriten festgelegt, sagt Hilbers. Das Bodenwertmodell hält er allerdings für ungeeignet. "Ein reines Bodenwertmodell gibt die größtmöglichen Verwerfungen", sagt Hilbers. "Steigende Bodenpreise schlagen auf den Bodenrichtwert durch – und führen damit zu höheren Steuern. Das sollten wir vermeiden."

DIHK warnt vor neuen Belastungen

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben, hat vor neuen Belastungen der Wirtschaft im Zuge der Reform der Grundsteuer gewarnt. "Aus Sicht der Unternehmen muss in jedem Fall vermieden werden, dass die zukünftige Grundsteuer zu einer höheren Unternehmensbesteuerung führt", sagt Wansleben der "Saarbrücker Zeitung". Betriebe in vielen Regionen würden bereits seit Jahren durch steigende Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern zusätzlich belastet.

Wansleben sagt der Zeitung, der bundesdurchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude in Gemeinden ab 20.000 Einwohnern sei seit 2013 um 38 Prozentpunkte auf 534 Prozent gestiegen. Diese Gemeinden würden rund die Hälfte der Bevölkerung repräsentieren.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) müsse sich an die Zusage halten, die Steuerbelastungen in dieser Legislaturperiode nicht zu erhöhen, fordert Wansleben. Zugleich müsse eine bürokratiearme Lösung im Fokus stehen.

Verwendete Quellen
  • dpa-AFX
  • AFP
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