t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

So setzen Sie Gassigehen steuerlich ab


Steuertipps
So setzen Sie Gassigehen steuerlich ab

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 16.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Person streichelt einen Hund: Für Haustiere, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen gehalten werden, gelten andere Regeln.Vergrößern des BildesEine Person streichelt einen Hund: Für Haustiere, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen gehalten werden, gelten andere Regeln. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Angefallene Kosten für einen Tierbetreuer oder den Hundefriseur können Halter von Haustieren steuerlich geltend machen. Aber das Finanzamt akzeptiert die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Tierbesitzer können einige Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. "Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alles, was man theoretisch auch selbst machen könnte", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Im Bezug auf Haustiere fallen darunter etwa Ausgaben für den Tierfriseur, -trainer oder -betreuung.

Bezug zum Haushalt muss vorhanden sein

Wichtig: "Es muss ein Bezug zum Haushalt vorliegen", erläutert Klocke. Der Betreuer müsse etwa nach Hause kommen oder den Hund an der Haustür zum Gassigehen abholen. Wird die Katze während des Urlaubs dagegen in eine Pension gebracht, lassen sich die Kosten in der Steuererklärung nicht berücksichtigen.

Zudem sei entscheidend, dass die Dienstleister eine Rechnung ausstellen, sagt Klocke. Wenn das Finanzamt nachfragt, muss ein Beleg vorgelegt werden. Voraussetzung ist außerdem, dass nicht in bar gezahlt wurde.

Nur Kosten für eine Profi-Betreuung werden berücksichtigt

Abgesetzt werden können nur Kosten für Profi-Betreuung. Kümmert sich die Nachbarin in ihrer Freizeit um den Hund, kann sie dafür keine Rechnung ausstellen. Außerdem dürfen nur die tatsächlichen Arbeitskosten in der Steuererklärung aufgeführt werden, Materialkosten werden vom Finanzamt nicht akzeptiert, ergänzt Klocke.

Die Kosten für Anschaffung, Futter und Krankenversicherung sowie die Behandlung durch einen Tierarzt können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Auch die Hundesteuer lässt sich nicht absetzen.

"Die Ausgaben für Haustiere von der Steuer abzusetzen, lohnt sich", sagt Klocke. Steuerzahler können 20 Prozent der angefallenen Kosten für die Haustiere steuerlich geltend machen. Insgesamt können laut Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes für alle haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr eingereicht werden.

Mehr Vorteile für Blinden- oder Diensthunde

Für Haustiere, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen gehalten werden, gelten andere Regeln. Halter von Blindenhunden oder Diensthunden bei der Polizei genießen in der Regel mehr Steuervorteile.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website