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Coronavirus-Krise: Regierung will Kündigung von Mietverträgen verbieten


Wegen Corona-Krise
Regierung will Mieter durch Kündigungsverbot schützen

Von dpa-afx
Aktualisiert am 21.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Hausbewohner unterhalten sich auf ihren Balkonen: In der Corona-Krise will die Bundesregierung Mieter durch ein Verbot von Kündigungen schützen.Vergrößern des BildesHausbewohner unterhalten sich auf ihren Balkonen: In der Corona-Krise will die Bundesregierung Mieter durch ein Verbot von Kündigungen schützen. (Quelle: Virginia Mayo/dpa-bilder)
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Gute Nachrichten für Mieter, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten: Die Bundesregierung will die Kündigung von Mietverträgen zeitweise verbieten.

Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor, die der Deutschen Presse-Agentur in vorliegt.

Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Coronavirus-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.

Die Vorlage soll kommenden Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden. In der Vorlage wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen um ein Jahr angelegt:

"Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von April bis September 2020 nicht ausreichend ist, (...) wird dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (...) die Möglichkeit eingeräumt, die (...) Befristungen (...) bis höchstens zum 31. Juli 2021 zu verlängern."

DGB fordert Kredite für Wohnungsunternehmen

Zuvor hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein Verbot von Miet-Kündigungen während der Corona-Krise gefordert. "Die Politik muss jetzt ein deutliches Signal setzen: Das Zuhause muss sicher sein", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.


Der DGB mahnte, ein sicheres Zuhause sei momentan wichtiger denn je. Doch auf längere Frist seien angesichts von Lohneinbußen etwa durch Kurzarbeitergeld für viele Menschen Miete oder Immobilienkredit nicht mehr bezahlbar.

Sollten Menschen im Zuge der Krise auf Grundsicherung angewiesen sein, müssen Wohnkosten rasch und in voller Höhe übernommen werden. Zinslose Überbrückungskredite soll es geben für Selbstnutzer, private Kleinvermieter, aber auch für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die durch Mietausfälle in Schwierigkeiten geraten, forderte der DGB weiter.

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Körzell betonte: "Unzumutbare Härten müssen unbedingt vermieden werden." Dabei seien zuerst die Vermieter gefragt, die entsprechend auf die Mieter zugehen und ihnen Möglichkeiten zur Stundung anbieten sollen.

Aussetzung der Pflicht zur Beantragung von Insolvenz

Ausgesetzen will die Bundesregierung nach neuesten Informationen auch die Insolvenzantragspflicht – "es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit".

Hauptversammlungen von Unternehmen sollen online ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden können. Für Genossenschaften und Vereine sollen ebenfalls vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz geschaffen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-afx
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