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Welche Formen der Mietkaution gibt es?


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Welche Formen der Mietkaution gibt es?

tm (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 1 Min.
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In den meisten Fällen, in denen ein Mietvertrag geschlossen wird, verlangt der Vermieter die Zahlung einer Mietkaution. Mit diesem Betrag, der maximal drei Nettokaltmieten betragen darf, werden etwaige Mietrückstände, aber auch Beschädigungen nach dem Auszug eines Mieters abgesichert. Dabei ist die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses inklusive angesammelter Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen. Es existieren jedoch einigen Regeln zur Handhabung der Mietkaution.

Wann ist eine Mietkaution zu entrichten?

Eine Mietkaution ist immer dann zu entrichten, wenn ein Mietverhältnis begründet wird. Die Zahlung erfolgt bar oder auch bargeldlos, und der Vermieter muss dabei bestimmte Formen der Geldanlage beachten. Diese sind nicht frei wählbar, wenngleich bestimmte Alternativen existieren.

Diese Formen der Mietkaution gibt es

Eine der Formen, in der eine Mietkaution hinterlegt werden kann, ist die Verpfändung eines Sparbuchs. Dieses wird vom Mieter angelegt und dem Vermieter mitsamt einer Verpfändungserklärung ausgehändigt. Der Vermieter ist dabei nicht berechtigt, Geld von dem Mietkautionskonto abzuheben. Ebenfalls zu den erlaubten Formen der Mietkaution zählt die Bankbürgschaft. In diesem Fall verpflichtet sich die Bank, meist gegen eine Bearbeitungsgebühr von zwei bis drei Prozent, in Höhe der Kaution für den Mieter zu haften.

Weitere Möglichkeiten, eine Mietkaution anzulegen, sind Aktien-, Renten- oder auch Immobilienfonds sowie Festgeld, Bundesschatzbriefe und Pfandbriefe. Wird jedoch eine dieser eher unüblichen Formen gewählt, so muss der Mieter explizit sein Einverständnis äußern und haftet zudem für das Risiko eines Verlustes. Im Umkehrschluss kann der Mieter jedoch auch die potenziellen Gewinne behalten, ebenso wie ein Anspruch auf die Zinsen der Mietkaution besteht.

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