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Urteil untersagt irreführende Werbung zu Strompreis


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Richter kippen irreführende Werbung

afp, t-online, cs mit AFP

Aktualisiert am 18.11.2011Lesedauer: 2 Min.
Das Oberlandesgerichts Hamm untersagt eine irreführende WerbungVergrößern des BildesDas Oberlandesgerichts Hamm untersagt eine irreführende Werbung (Quelle: T-Online-bilder)
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Versorger dürfen ihre Kunden nicht mit dem Begriff "Festpreis" in ihrer Werbung täuschen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Geklagt hatte ein Versorger aus Norddeutschland gegen einen Wettbewerber aus dem Ruhrgebiet. Dieser hatte auf seiner Internetseite für einen "Festpreis" bei seinem Stromtarif geworben. Dies sei aber irreführend, so die Richter. Der Kunde werde hier nur unzureichend über die variablen Preisbestandteile aufgeklärt. In dem Fall hatte dieser einen Großteil des Preises ausgemacht. (Az.: I-4 U 58/11)

Festpreis mit variablen Elementen

Das klagende Unternehmen hatte von seiner Konkurrenz aus dem Ruhrgebiet verlangt, eine Internetwerbung mit dem Begriff "Festpreis" für einen bestimmten Stromtarif zu unterlassen. Laut Gericht setzten sich mehr als 40 Prozent des angebotenen Festpreis-Stromtarifs aus veränderlichen Bestandteilen wie Steuern und die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammen.

Zwar hatte der Beklagte seiner Festpreis-Werbung einen "Sternchenhinweis" hinzugefügt. In dem wies er auf mögliche Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer und eventuelle neue Steuern sowie die EEG-Umlage hin. Das Gericht befand aber, damit habe der beklagte Stromerzeuger nur unzureichend über den Anteil der variablen Bestandteile am Gesamtpreis informiert. Der Verbraucher gehe nicht davon aus, dass weniger als 60 Prozent des Stromtarifs fest, der übrige Teil variabel sei.

Generell sollten Bürger bei solchen Angeboten genau hinschauen. Vor allem Sternchentexte weisen auf Einschränkungen eines Angebots hin. Hier sollte genau gelesen werde, welche Vorbehalte der Versorger anmerkt.

Risiken bei Kautions- und Vorkasse-Tarifen

Vorsicht ist auch bei Kautions- und Vorkasse-Tarifen geboten. Die ehemaligen Kunden von TelDaFax können ein Lied davon singen. Hunderttausende hatten in der Hoffnung auf günstigen Strom ihren Jahresbeitrag auf einen Schlag überwiesen. Als dann TelDaFax pleite ging, schauten die geprellten Kunden in die Röhre. Sie haben ihr Geld wohl verloren. Der Traum vom günstigen Strom endete in einem teuren Erwachen. Hunderte Millionen an Euro sollen vernichtet worden sein.

Das Beispiel zeigt damit die Gefahren von Vorkasse-Tarifen. Aber auch mit einer Kaution geht der Stromkunde ein Risiko ein, seine geleisteten Zahlungen nicht mehr zurückzubekommen. Denn hier zahlt der Kunde einen Sonderabschlag, den er erst zu Vertragsende wieder erstattet bekommt. Geht der Versorger zuvor Pleite, ist das Geld futsch.

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