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Vermieter darf Eigenleistungen als Betriebskosten abrechnen


Mieter
Vermieter darf Eigenleistungen als Betriebskosten abrechnen

Von dapd, afp
14.11.2012Lesedauer: 1 Min.
Leistungen durch Angestellte des Vermieters dürfen als Betriebskosten berechnet werdenVergrößern des BildesLeistungen durch Angestellte des Vermieters dürfen als Betriebskosten berechnet werden (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vermietern bei der Betriebskostenabrechnung gestärkt. Für Eigenleistungen oder Leistungen durch eigene Angestellte dürfen sie in die Betriebskostenabrechnung die Kosten einrechnen, die ihnen eine externe Firma in Rechnung gestellt hätte, entschied nun der BGH in Karlsruhe. Der Mieterbund kritisierte, dass es Vermietern so möglich sei, mit der Abrechnung "Geld zu verdienen".

Fiktive Kosten erlaubt

Im Streitfall hatte der Vermieter Hausmeisterarbeiten und die Gartenpflege durch eigenes Personal erledigen lassen. In der Betriebskostenabrechnung bezifferte der Vermieter die entsprechenden Posten nicht nach den tatsächlichen eigenen Lohnkosten, sondern nach den "fiktiven Kosten eines Drittunternehmens". Wie nun der BGH entschied, müssen die Mieter dies akzeptieren. (Az.: VIII ZR 41/12).

Für Vermieter eine Erleichterung

Laut Betriebskostenverordnung sei dies zulässig, um den Vermietern die Betriebskostenabrechnung zu erleichtern, argumentierte das Gericht. Der Vermieter habe hier die abgerechneten Tätigkeiten auch ausreichend dokumentiert und für die Höhe der Kosten ein Angebot einer außen stehenden Firma eingeholt. Soweit Mieter die angesetzten Kosten der Höhe nach anzweifeln, müssen sie dies nach dem Karlsruher Urteil ausdrücklich geltend machen.

Entscheidung ermöglicht Manipulationen

Die Entscheidung sei "nicht nachvollziehbar und falsch", kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. "Jetzt droht die Gefahr, dass der Vermieter Arbeiten, wie Hausmeister, Gartenpflege oder Hausreinigung, durch eigenes, preiswertes Personal erledigen lässt, dem Mieter aber fiktive Kosten eines deutlich teureren Drittunternehmens in Rechnung stellt." Damit seien "Manipulationen rund um die Betriebskostenabrechnungen Tür und Tor geöffnet".

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