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Verfahren in München: Mann wollte Ex-Frau aus der Wohnung werfen


Amtsgericht München
Prozess: Mann wollte Ex-Frau aus der Wohnung werfen

Von dpa
Aktualisiert am 27.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Richter: Ein Mann wollte seine Ex-Frau aus dem Haus werfen, indem er Eigenbedarf anmeldete.Vergrößern des BildesEin Richter: Ein Mann wollte seine Ex-Frau aus dem Haus werfen, indem er Eigenbedarf anmeldete. (Quelle: Chris Ryan/getty-images-bilder)
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Die Ex-Frau im Erdgeschoss, die neue Lebensgefährtin im Dachgeschoss

Das Amtsgericht München hat sich mit einem schwierigen Fall auseinandergesetzt: Ein Vermieter hatte versucht, seine Ex-Frau aus seiner Eigentumswohnung hinauszuwerfen. Sie lebt mit zwei jüngeren Kindern aus seiner anderen Beziehung bei ihm zur Miete, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Er hatte dazu Eigenbedarf angemeldet und angegeben, das gemeinsame, bereits erwachsene Kind, das an einer Behinderung leidet, solle mit einer Pflegekraft in die Wohnung einziehen. Bislang schlief es bei einem Großelternteil im ersten Stock und wohnte "ansonsten im ganzen Haus".

Gründe des Klägers vom Gericht nicht anerkannt

Der Kläger gab aber an, das Großelternteil – ob es sich um Oma oder Opa handelte, blieb unklar – sei inzwischen zu alt, um sich zu kümmern. Das Dachgeschoss, das er mit seiner neuen Lebensgefährtin bewohnt, sei zu klein. Und überhaupt öffne seine Ex-Frau, von der er seit rund 15 Jahren geschieden ist, immer wieder Post, die für ihn oder seine Lebensgefährtin bestimmt sei. Zudem habe sie die neue Frau an seiner Seite im Streit "asozial" genannt.

Der zuständige Richter am Amtsgericht München wies die Klage ab. "Der behauptete Eigenbedarf ist für das Gericht (...) zweifelhaft." Das gemeinsame Kind wolle vor allem bei seiner Mutter leben und würde – wenn sie aus der Erdgeschoss-Wohnung ausziehe – ebenfalls ausziehen. In der Urteilsbegründung hieß es weiter: "Das Gericht kann zudem nicht ausschließen, dass der Kläger vor allem den Auszug der Beklagten zur Beseitigung eines Unruheherdes erstrebt."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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