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Höhere Rente, Porto und Kindergeld: Was ändert sich im Juli 2019?


Kindergeld, Rente, Porto
Das ändert sich für Verbraucher im Juli

Von t-online, dpa, cch

Aktualisiert am 01.07.2019Lesedauer: 5 Min.
Vorschriften und Gesetzte: Das ändert sich alles zum 1. Juli 2019. (Quelle: Glomex)
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Die Post erhöht zum 1. Juli ihre Preise. Um Briefe und Postkarten zu verschicken, müssen Verbraucher dann tiefer in die Tasche greifen. Der Sommermonat bringt für manche aber auch mehr Geld: für Eltern und Rentner zum Beispiel.

Unsere Übersicht zeigt, welche Gesetze und Regelungen sich im Juli ändern.

Porto für Briefe und Postkarten wird teurer

Das Porto für Briefe und Postkarten in Deutschland wird teurer. Ab dem 1. Juli 2019 müssen sie folgt frankiert werden:

  • Standardbrief: 80 Cent (statt bisher 70 Cent)
  • Postkarte: 60 Cent (statt bisher 45 Cent)
  • Kompaktbrief: 95 Cent (statt bisher 85 Cent)
  • Großbrief: 1,55 (statt bisher 1,45 Euro)
  • Maxibrief: 2,70 Euro (statt bisher 2,60)

Die Bundesnetzagentur hat die Portoerhöhung genehmigt. Dies ist allerdings vorläufig erfolgt, da der Bundesverband für Paket & Expresslogistik die Beiladung zum Verfahren beantragt hat. Er ist der Auffassung, dass die Post einen rechtswidrig überhöhten Gewinnzuschlag erhält. Die Portoerhöhung könne erst dann endgültig erfolgen, wenn der Verband angehört und seine Argumente berücksichtigt worden seien, teilte die Bundesnetzagentur mit.

Rente wird erhöht

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland bekommen zum 1. Juli 2019 mehr Geld. Rentner in Westdeutschland erhalten ab dann monatlich 3,18 Prozent mehr Rente. Im Osten steigen die Renten um 3,91 Prozent. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert – das ist der Wert eines sogenannten Entgeltpunktes in Euro – im Westen von 32,03 auf 33,05 Euro. In Ostdeutschland steigt er von 30,69 auf 31,89 Euro und erreicht damit 96,5 Prozent des westdeutschen Wertes.

Der Durchschnittsrentner mit 45 Jahren Beitragszeit würde nach Berechnungen der Verbraucherzentralen monatlich rund 45 Euro mehr an Rente bekommen.

Das Rentenplus kommt allerdings nicht bei allen zum gleichen Zeitpunkt an, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin erklärt. Maßgeblich dafür, ab wann die erhöhte Rente gezahlt wird, ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns: Wer bis März 2004 Rentner geworden ist, erhält die erhöhte Rente bereits Ende Juni. Wenn der Rentenbezug im April 2004 oder später begonnen hat, wird das Plus erst Ende Juli auf dem Konto der Rentner sein. Die Zahlung erfolgt automatisch.

E-Autos erhalten Warnsignale

E-Autos sind bei geringem Tempo so geräuschlos, dass viele Fußgänger und Radfahrer sie nicht hören. Um das Unfallrisiko einzudämmen, ist die Europäische Unio tätig geworden. Im April 2014 wurde die Verordnung Nr. 540 unter anderem über den "Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen" erlassen.

Der nächste Schritt dann zwei Jahre später: "Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein", so die Vorgabe der Verordnung.

Dann greift sie nicht nur bei der Typzulassung eines Modells, sondern für jedes neu in den Verkehr gebrachte E-Auto – womit auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie elektrifizierte Busse und Nutzfahrzeuge gemeint sind.

Deutsche Wohnen führt eigenen Mieten-Deckel ein

In der Diskussion um rasant steigende Mieten hat sich das Unternehmen Deutsche Wohnen für einen eigenen Weg entschieden: Ab 1. Juli sollen Mieterhöhungen so begrenzt werden, dass ein Haushalt maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden müsse, kündigte das Immobilienunternehmen an. Diese freiwillige Selbstverpflichtung gelte auch dann, wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlaube. Ferner solle jede vierte neu zu vermietende Wohnung an Mieter mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein vergeben werden.

Höhere Verdienstgrenze bei Midi-Jobbern

Midijobber sind oft Menschen, die in Teilzeit arbeiten. Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört. Galten für ihn bisher als Verdienstobergrenze 850 Euro, sind es ab dem 1. Juli 2019 dann 1.300 Euro. Und es gibt eine zweite Änderung: "Für den reduzierten Arbeitnehmeranteil erwerben Midijobber zukünftig volle Rentenanwartschaften", erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Midijob ist als Niedriglohn-Job sozialversicherungs- und steuerpflichtig; der Midijobber zahlt allerdings reduzierte Beiträge.

Pfändungsfreigrenzen steigen

Ab dem 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen um rund vier Prozent erhöht. Schuldner mit regelmäßigem Einkommen können damit ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Das ergibt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.179,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.178,59 Euro geschützt.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten. Das gilt auch bei schon länger laufenden Pfändungen. Betroffene Schuldner sollten sich aber beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger erkundigen, ob die neue Pfändungstabelle wirklich angewendet wird. Das beugt irrtümlichen Auszahlungen an den Gläubiger vor.

Kindergeld steigt um zehn Euro monatlich

Gute Nachrichten für Eltern: Ab Juli 2019 steigt auch das Kindergeld. Monatlich gibt es dann zehn Euro mehr. Konkret bedeutet das: Für das erste und zweite Kind werden jeweils 204 Euro pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 210 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es jeweils 235 Euro pro Monat. Die Beträge werden automatisch angepasst und von der Familienkasse ausgezahlt.

Kinderzuschlag steigt ebenfalls

Auch der Kinderzuschlag steigt ab Juli – und zwar auf maximal 185 Euro pro Kind. Außerdem sollen mehr Menschen Anspruch auf die Leistung bekommen. Den Kinderzuschlag erhalten Familien mit einem geringen Einkommen, das jedoch oberhalb des Hartz-IV-Satzes liegt.

Steuererklärung muss abgegeben werden

Nicht vergessen: Am 31. Juli ist der Abgabeschluss für die Steuererklärung. Bisher musst die Steuererklärung immer bis Ende Mai vorliegen, seit diesem Jahre haben Steuerpflichtige zwei Monate länger Zeit. Wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, hat sogar noch mehr Zeit: bis Ende Februar 2020. Wer zu spät einreicht, muss mit Zuschlägen von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat rechnen. Eine Fristverlängerung wie bisher gibt es nicht mehr.

Modellprojekt zum Solidarischen Grundeinkommen startet in Berlin

Im Juli startet das Modellprojekt "Solidarisches Grundeinkommen" in Berlin. Dann werden die ersten 250 arbeitslosen Berliner ihre neue Arbeitsstelle bei einem kommunalen oder gemeinnützigen Träger antreten. Insgesamt sollen 1.000 der 150.000 Arbeitslosen bis Ende 2020 vermittelt werden.

Das Projekt richtet sich an Arbeitslose, die noch kein Jahr arbeitslos sind, aber absehbar keine Vermittlungschance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Sie werden nach Tarif- oder Mindestlohn bezahlt und zum Beispiel als Mobilitätsbegleiter, Hausmeister, als Unterstützung für Lehrer an Schulen oder in Pflegeeinrichtungen eingesetzt. Die Arbeitsagentur sucht die Teilnehmer aus.

Gerüstbauer: Mindestlohn steigt

Im Gerüstbau wird Anfang Juli ein Mindestlohn in Höhe von 11,88 Euro pro Stunde eingeführt. Er gilt für alle in Deutschland Beschäftigten – auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt wurden.

Neue Leistungen beim Zahnarzt für Kleinkinder

Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen ab Juli drei Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt zu. Außerdem haben jetzt auch Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal pro Halbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack. Mit diesen Maßnahmen soll frühkindlicher Karies bekämpft werden.

Zentrales Register für die Sicherheitsbranche entsteht

Für die Sicherheitsbranche wird es ab Juli ein zentrales Register geben, in dem alle Mitarbeiter des Gewerbes erfasst sein sollen. Darin sollen Auskünfte zu Qualifikation und Zuverlässigkeit der Beschäftigten bundesweit elektronisch abrufbar sein. Sicherheitsmitarbeiter sollen damit rasch behördlich überprüfbar sein und doppelte Überprüfungen bei Arbeitgeberwechsel vermieden werden. Das Bewacherregister war nach Übergriffen privater Wachleute in der Flüchtlingsunterkunft Burbach in Nordrhein-Westfalen vom Bundestag beschlossen worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verbraucherzentralen
  • Deutsche Post
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