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WhatsApp, Windows 10, Mindestlohn: Das ändert sich alles im Mai 2021


WhatsApp, Kinderbonus, Mindestlohn
Das ändert sich alles im Mai 2021

Von t-online, mak

Aktualisiert am 01.05.2021Lesedauer: 4 Min.
Übersicht zu Änderungen ab Mai im Video: Diese Neuerungen sind für Verbraucher jetzt wichtig. (Quelle: Glomex)
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Ab Mitte Mai gilt eine neue WhatsApp-Nutzungsrichtlinie. Wer den Messenger weiter nutzen will, sollte dieser zustimmen. Doch es gibt noch weitere Änderungen. Was Sie wissen sollten.

Alles neu macht der Mai. Dieser – zugegeben etwas abgedroschene – Spruch soll aussagen: Im Mai ändert sich einiges. So auch in diesem Jahr.

Vom Lockdown über WhatsApp bis zum Girokonto: Der neue Monat hält einiges an Änderungen parat. Wir erklären Ihnen, was – und was das für Sie bedeutet.

WhatsApp-Richtlinien

Wer WhatsApp nach dem 15. Mai noch im vollen Umfang nutzen will, muss den neuen Nutzungsrichtlinien bis dahin zustimmen – ansonsten kann er den Messenger nur noch eingeschränkt verwenden, ehe WhatsApp den Account ganz löscht. Das schreibt der Messengerdienst auf seiner Website.

Wer seine Zustimmung verweigert, wird "für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können", schreibt WhatsApp. Der Account werde jedoch nicht sofort gelöscht. Was Sie zu den neuen Nutzungsrichtlinien wissen sollten, lesen Sie hier.

Jugendschutz im Internet

Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen ab Mai besser vor Gefahren im Netz geschützt werden – wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen. Eine entsprechende Reform des Jugendschutzgesetzes wurde Ende März auf den Weg gebracht.

Große Anbieter von Spielen und Filmen im Netz werden damit verpflichtet, technische Vorkehrungen für mehr Kinder- und Jugendschutz zu treffen. Die Plattformen müssen künftig einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, für den Fall, dass junge Nutzer sich bedroht, bedrängt oder durch Fremde belästigt fühlen. Außerdem werden einheitliche Alterskennzeichen für Online-Inhalte vorgeschrieben.

Die bisherige "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" läuft künftig unter anderem Namen: Die "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" soll die Einhaltung der Regeln überprüfen und ebenso dafür sorgen, dass auch ausländische Anbieter bei Verstößen belangt werden können.

Kinderbonus-Auszahlung

Familien bekommen auch in diesem Jahr wieder einen Kinderbonus. Die 150 Euro zusätzlich gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

Der Kinderbonus soll in den meisten Fällen im Mai ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Überweisung des Kindergelds. Für Kinder, für die vorher oder nachher in diesem Jahr Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.

Windows-10-Support

Wer noch die "Version 1909" von Windows 10 nutzt, sollte bis zum 11. Mai sein System upgraden. Denn danach endet der Support für Privatnutzer, wie Microsoft auf seiner Homepage hinweist.

Bereits seit Ende März erhalten auch bereits einige Nutzer mit der Windows-10-Version 1909 einen Hinweis, dass sie ihr System sobald wie möglich auf den neusten Stand bringen sollten.

Die Version 1909, auch als "November-Update" bekannt, erschien Ende 2019. Mehr zu dieser Version lesen Sie hier.

Mindestlohn für Maler

Maler und Lackierer können sich über einen höheren Lohn freuen. Ab Mai wird der Mindestlohn in der Branche erhöht. Ungelernte Arbeitskräfte bekommen ab kommenden Monat mindestens 11,40 pro Stunde, Gesellen mindestens 13,80 Euro. Der neue Mindestlohn gilt vorerst bis Ende Mai 2022.

Neben dem Mindestlohn steigt auch der sogenannte Bundesecklohn. Das ist der Lohn, der Facharbeitern nach zwei Jahren Berufstätigkeit gezahlt werden muss – aber nur solchen mit einem Tarifvertrag. Er gilt als Rechengröße für Tarifverhandlungen.

Der Ecklohn steigt zum Mai im Westen von 17,15 Euro auf 17,51 Euro, im Osten von 16,52 Euro auf 16,88 Euro. Außerdem sollen Maler und Lackierer spätestens mit dem 15. Mai eine Corona-Prämie in Höhe von 330 Euro bekommen.

Insolvenz-Regel läuft aus

Zum Mai läuft eine wichtige Corona-Regel aus: Bislang war es so, dass bestimmte insolvente Firmen nicht anmelden mussten, dass sie pleite sind. Normalerweise muss der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 aber die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder. Für überschuldete Firmen war sie bis Ende April ausgesetzt – unter der Voraussetzung, dass die Firmen Staatshilfen beantragt haben, die noch nicht ausgezahlt waren.

Die Unternehmen mussten zudem glaubhaft machen, dass sie durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten gerieten. Das ist aber nun vorbei. Ob mit dem Wiedereinsetzen der Antragspflicht aber eine Pleitewelle droht, ist umstritten.

Neue Energieausweis-Regeln

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zwar seit dem 1. November 2020 in Kraft. Für Energieausweise von Bestandsbauten läuft jedoch bald eine Übergangsfrist ab.

Nach dem neuen GEG erhalten Energieausweise künftig zusätzliche Informationen, die die Klimawirkung berücksichtigen. Ab dem 1. Mai 2021 müssen zusätzlich die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden CO2-Emissionen eines Gebäudes angegeben werden.

Bis zum Stichtag sind Energieausweise für Gebäude, die verkauft, vermietet, verpachtet, verleast oder nach Erbbaurecht übertragen werden, noch nach den Vorschriften der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV) auszustellen. Alles zum (neuen) Energieausweis lesen Sie hier.

Girokonto bei Comdirect

Eigentlich hätte es für Bestandskunden der Comdirect ab Mai teurer werden sollen: Denn das kostenlose Girokonto bei der Direktbank völlig frei von Bedingungen sollte es nicht mehr geben.

Doch nun ruderte die Bank zurück – und will die geplanten Änderungen des Preismodells vorerst nicht umsetzen, wie das Portal "finanz-szene.de" berichtete. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von dieser Woche, das die "schweigende Zustimmung" bei Bank-AGB-Klauseln verbietet.

Eigentlich hätten Kunden der Commerzbank-Tochter, die nicht mehr "Aktivkunden" sind, mit einer Gebühr von 4,90 Euro im Monat rechnen sollen. Unklar ist, ob und wann die Änderungen tatsächlich Einzug in die Praxis finden.

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